FG stationär, Ber.trä Das Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht hat auf ein Urteil des VG Münster hingewiesen, das die häufiger diskutierte Fragestellung, inwieweit Vorsorgeverträge von pflegebedürftigen Heimbewohnern als Vermögen anzurechnen sind, mit einer eindeutigen Antwort und Einschätzung unterlegt. Ggf. ist im Beratungsgespräch auf die hier genannten Aspekte bei der Rechtsfindung zu verweisen, wenn es darum geht, die Interessen betroffener pflegebedürftiger Menschen und Angehöriger zu vertreten. |
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Downloads: pdf VG Münster: Pflegewohngeld. Bestimmung des anrechenbaren Vermögens – Bestattungsvorsorge (68.84 kB) )
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VG Münster zur (NICHT)Berücksichtigung anrechenbaren Vermögens bei Bestattungsvorsorge ...
- Kategorie: P7a Gesetze / Verordnungen Pflege
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