Der Paritätische Gesamtverband informiert über ein Gespräch beim BMG, dem sich entnehmen lässt, dass die Umsetzung der Pflegetransparenzvereinbarungen "doch noch" erfolgen wird. Die Frage, wie und ab wann denn die Veröffentlichung der Prüfergebnisse erfolgen soll, interessiert Leistungserbringer ebenso wie die nachfragende Öffentlichkeit. Um so verwunderlicher, dass es bislang kaum Transparenz zum Verfahren gibt, wo es doch um Transparenz gehen soll. Für die Paritätischen Leistungserbringer ist die Information des Paritätischen Gesamtverbands abrufbar hinterlegt. Inzwischen "lohnt sich" der Blick auf das vorgesehene Ablaufschema, das so genannte Datenclearingstellen( DCS) vorsieht, die den Einrichtungen den Zugriff auf die DCS-Plattform, auch für Ergänzungen und Kommentare, ermöglicht, damit aus einem vorläufigen Transparenzbericht innerhalb einer 28-Tage-Frist ein endgültiger werden kann, der zur Veröffentlichung freigegeben ist. Dass die einzelnen Kassenarten jeweils für sich Veröffentlichungsplattformen vorsehen, ist als aktuelle Information ebenso festzuhalten wie die Tatsache, dass die bislang gebündelten Erfahrungen über Prüfergebnisse, die dem MDS vorliegen, eher die generelle Leistungsfähigkeit der Leistungserbringer im stationären Bereich zu bestätigen scheinen. Etwa ab dem 20. 10. soll auch die Öffentlichkeit die Chance erhalten, das zu erfahren, was der Gesetzgeber meinte, was man im Vorfeld einer Entscheidung für ein Heim "auch wissen sollte". Dass ein Datensystem dabei keineswegs persönliche Eindrücke und Erfahrungen entbehrlich machen kann, ein Informationsgespräch "vor Ort" also auch weiterhin einen hohen Stellenwert behalten wird, ist allerdings vorauszusetzen. |
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pdf Veröffentlichung der Transparenzkriterien § 115 Abs. 1 a SGB XI - vdek 01. 10. 09 (217.03 kB)
spreadsheet BAGFW. PTV. Prüfbogen ambulant.3.0.xls (309.5 kB)
spreadsheet
BAGFW. PTV. Prüfbogen stationär.3.0.xls (335 kB)
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Jetzt gehts los?- Umsetzung PTV nach § 115 Abs.1a SGB XI
- Kategorie: P7a Gesetze / Verordnungen Pflege
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