FG StatPflegVers, ÄM
Der Paritätische Gesamtverband beschreibt den bisherigen Entwicklungsprozess des Gesetzesvorhabens, nimmt Bezug auf den gegenwärtigen Bearbeitungsstand und gibt weitergehend die Entwurfsfassung einer Verbandsstellungnahme zu diesem Sachstand sowie eine Pressemitteilung bekannt: Sehr geehrte Damen und Herren, die Debatte um die Einführung einer Familienpflegezeit begleitet uns fast ein Jahr. Nachdem erste Eckpunkte Anfang 2010 bekannt wurden, lag seit Oktober 2010 ein inoffizieller Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familien-Pflegezeitgesetz) vor, der sich bis jetzt in der Ressortabstimmung befand. Nach unseren Informationen waren verschiedene Fragen auf der politischen Ebene noch umstritten, wie z.B. die Frage, ob es einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit geben soll, der nicht von einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber abhängt, so wie es des Entwurf noch vorsieht, auch Fragen zur Verzahnung mit dem Pflegezeitgesetz und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz waren offen. Rein vorsorglich hat der Gesamtverband eine Stellungnahme zu dem Arbeitspapier des Gesetzes entworfen, der auch am 21.01.2011 vom Vorstand genehmigt wurde. Ziel war im Falle eines abschließenden Gesetzesentwurfes schnell reagieren zu können. Die Stellungnahme und den internen Arbeitsentwurf finden Sie in der Anlage. Heute nun ist bekannt geworden dass es anders als ursprünglich geplant, keinen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit geben wird. Morgen soll das Gesetz den betroffenen Bundesministerien zur Abstimmung vorgelegt werden. Geplant ist ein Inkrafttreten zum 01.01.2012. Sofern uns der Referentenentwurf vorliegt, werden wir Sie informieren und unsere Stellungnahme anpassen. Andrea Pawils
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Downloads: pdf Familienpflegezeitgesetz. Entwurf vom 19.10.2010 (139.8 kB) pdf pdf Pressemitteilung PariGV zum Familienpflegezeitgesetz vom 16.02.2011 (10.4 kB)
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Familienpflegezeitgesetz. Aktueller Sachstand
- Kategorie: P7a Gesetze / Verordnungen Pflege
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