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Aktualisierte Stellungnahme des Paritätischen zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 19.11.2012 zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme

 

 
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 26.11.2012 haben wir Ihnen die Stellungnahme des Paritätischen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme  (Drucksache 17/10492) zur Verfügung gestellt. Grundlage für das Gesetzgebungsvorhaben ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2012. Demnach fehlt es an einer hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage für eine Einwilligung des rechtlichen Betreuers in eine zwangsweise medizinische Behandlung des Betreuten. Nach der ersten Lesung im Bundestag wurde der Gesetzentwurf zur Beratung an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages überwiesen.

Am 19.11.2012 haben die Fraktionen der CDU/CSU und FDP einen wortgleichen Gesetzentwurf vorgelegt (Drucksache 17/11513), welcher Gegenstand einer öffentlichen Experten-Anhörung im Rechtsausschuss am 10. Dezember 2012 sein wird. Wir haben deshalb unsere Stellungnahme aktualisiert und auf den neuen Gesetzentwurf bezogen. Inhaltlich hat sich durch die Aktualisierung an unseren Positionen nichts geändert.

In seiner Stellungnahme lehnt der Paritätische ein parlamentarisches Schnellverfahren, wie es derzeit abläuft, ab, da es der menschenrechtlichen und grundrechtlichen Relevanz des Themas nicht gerecht wird. Eine medizinische Zwangsbehandlung gegen den natürlichen Willen ist ein schwerer Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht.  Der Paritätische Gesamtverband fordert daher ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung und Anhörung der Betroffenen und ihrer Interessenverbände. Die Nichteinbeziehung der Betroffenen und ihrer Interessenverbände verstößt aus Sicht des Paritätischen gegen Art. 4 Abs. 3 UN-Behindertenrechtskonvention. Darüber hinaus kritisiert der Paritätische mit Verweis auf weiteren grundsätzlichen Diskussionsbedarf verschiedene Aspekte des Entwurfs.

Die aktualisierte Paritätische Stellungnahme haben wir heute an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gesandt, damit sie bei der Anhörung am 10. Dezember 2012 den Mitgliedern des Rechtsausschusses vorliegt.  

Sie finden als Anhang die Textfassung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 19.11.2012 sowie die aktualisierte Stellungnahme des Paritätischen vom 4.12.2012.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Zinke          Eberhard Ewers

Abteilungsleiterin     Referent

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband

- Gesamtverband e.V. -

verknüpfte Artikel:

 Stellungnahme des P GV ... ärztliche Zwangsmaßnahme

 

Downloads:

  pdf  P GV Stell.nahme zur ärztlichen Zwangsbehandlung, 04. 12. 2012 (232.92 kB)

pdf  GE_CDU_CSU_und FDP_Zwangsbeh_Drs17_11513

pdf _vom_19_Nov_2012 (76.91 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

 

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