Das angekündigte Informationsschreiben des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum bundesweiten Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) nach § 293 Absatz 8 SGB V findet sich im Downloadbereich hinterlegt. Die noch ausstehenden weiterführenden Informationen hat das BfArM für zeitnah angekündigt (z.B. Liste der Berufsabschlüsse und Zusatzqualifikationen usw.). Das Informationsschreiben und die zugehörigen Informationen sind dann auch auf der Informationsseite des BfArM zu finden: https://www.bfarm.de/DE/Das-BfArM/Aufgaben/BeVaP/_node.html. |
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