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SGB XII - Bundessozialgericht zur Reichweite der Sonderrechtsnachfolge des Pflegeheims bei Tod des Sozialhilfeberechtigten

Das Bundessozialgericht vom 23.07.2015, Az. B 8 SO 15_14 R

- Reichweite der Sonderrechtsnachfolge des Pflegeheims gemäß § 19 Abs. 6 SGB XII (ex § 28 Abs. 2 BSHG) bei Tod des Sozialhilfeberechtigten

Als Download hinterlegt ist die Entscheidung des Bundessozialgericht (BSG) vom 23.07.2015, Az. B 8 SO 15_14 R. Das BSG stellt klar, dass ein Pflegeheim, das einen sozialhilfeberechtigten Pflegebedürftigen bis zu seinem Tod gepflegt hat, einen Vergütungsanspruch gegen den Sozialhilfeträger nur in der Höhe hat, wie er auch dem Leistungsberechtigten vor seinem Tod zustand. Ist ein Bewilligungsbescheid an den Leistungsberechtigten vor dessen Tod bestandskräftig geworden, so bestimmt sich hiernach die Höhe des Vergütungsanspruches auch dann, wenn der Bescheid materiell rechtswidrig war. Das Pflegeheim hat keine Möglichkeit, den bestandskräftigen Bewilligungsbescheid im Nachhinein anzugreifen.

 

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