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Bundesverfassungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit des höheren Sachleistungsbetrages gegenüber Pflegegeldbetrag bei häuslicher Pflege

Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 1133/12) vom 26. März 2014 bestätigt, dass die Gewährung eines höheren Sachleistungsbetrages für den Einsatz professionell Pflegender gegenüber der Gewährung eines geringeren Pflegegeldes für pflegende Angehörige rechtmäßig ist.

Vorausgegangen war eine Verfassungsbeschwerde von pflegenden Angehörigen, welche die unterschiedliche finanzielle Ausgestaltung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige bzw. durch bezahlte Pflegekräfte als ungerecht erachteten. Die Beschwerde wurde nun abgewiesen.

Aus der Begründung für die Entscheidung geht hervor, dass sich ein Begünstigungsverbot von professionell Pflegenden u.a. deshalb nicht ergibt, da das niedrigere Pflegegeld nicht nur die Pflege durch Familienangehörige betrifft, sondern die Pflege auch durch nichtfamiliäre ehrenamtliche oder erwerbsmäßige Pflegekräfte erbracht werden kann. Aber auch insoweit die Pflege in erster Linie durch Angehörige erfolgt, lassen sich aus der über die allgemeine Schutzpflicht hinausgehenden Förderungspflicht der Familie keine konkreten Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen herleiten.

Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einschließlich deren Begründung finden Sie unter http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20140326_1bvr113312.html

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