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Neuer Einheitlicher Bewertungsmaßstab für hausärztliche Grundversorgung zum 01.10.2013

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich mit Wirkung zum 1. Oktober 2013 auf neue Regeln zur Abrechnung und Vergütung hausärztlicher Tätigkeiten geeinigt. Ziel des "Einheitlichen Bewertungsmaßstabs" ist es, die hausärztliche Grundversorgung zu stärken.

Es werden zusätzlich 124 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag steht für die neu aufgenommenen Leistungen der geriatrischen Versorgung, der allgemeinen Palliativversorgung und der Sozialpädiatrie zur Verfügung. Zur Verbesserung der fachärztlichen Grundversorgung sind ca. 126 Millionen Euro vorgesehen. Zudem ist die Versichertenpauschale künftig noch stärker nach Altersgruppen differenziert, um die altersspezifische Morbidität besser abzubilden. Statt bislang drei Altersgruppen gibt es künftig fünf (bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, 5. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, 19. Lebensjahr bis zum vollendeten 54. Lebensjahr, 55. Lebensjahr bis zum vollendeten 75. Lebensjahr und ab dem 76. Lebensjahr). Diese sind unterschiedlich hoch bewertet. Demnach erhalten Hausärzte die höchste Vergütung bei den unter 4 Jährigen und Menschen ab dem 76. Lebensjahr.

Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen diese Änderungen auf die Versorgung älterer Menschen haben werden.

Den Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 309. Sitzung am 27. Juni 2013 finden Sie hier und den Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 311. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) finden Sie unter diesem Link. Alle Beschlüsse des Bewertungsausschusses sowie die entscheidungserheblichen Gründe zu den Beschlüssen finden Sie hier.

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