FG StatPflegVers (258) Der Paritätische Gesamtverband informiert mit einem Rundschreiben. Kurzfristige Bewertungen und Einschätzungen aus Sicht der Praxis nimmt LGS Parität gern entgegen. Sehr geehrte Damen und Herren, der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 11. August 2010 beschlossen, das nach § 91 Abs. 5 SGB V und § 92 Abs. 7 und Abs. 7 a SGB V vorgesehene Stellungnahmeverfahren vor einer abschließenden Entscheidung über folgende Änderungen der Richtlinie zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege (Häusliche Krankenpflege-Richtlinien) einzuleiten: A. Indikationsliste in Nummer 31 des Leistungsverzeichnisses B. Häusliche Krankenpflege in teilstationären Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege C. Nummer 10 des Leistungsverzeichnisses: Blutdruckmessung Die drei Beschlussentwürfe des G-BA und die jeweiligen Beschlussbegründungen ("Tragende Gründe") sind beigefügt. Aus den "Tragenden Gründen" erfahren Sie Hintergründe und Einzelheiten zu den vorgesehenen Richtlinienänderungen. Bitte beachten Sie, dass darüber hinaus im Zusammenhang mit dem Beschlussentwurf zu A inhaltliche Änderungen in der Nr. 31 des Leistungsverzeichnisses umgesetzt wurden, die bereits mit der Beschlussfassung vom 17. September 2009 vorgesehen waren (vgl. hierzu "Tragende Gründe" vom 17.09.2009). Diese Änderungen wurden in Folge der Teilbeanstandung des BMG vom 2. Dezember 2009 mit Ausnahme redaktioneller Änderungen im damaligen Beschluss nicht wirksam. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die beigefügten Dokumente vertraulich behandelt werden müssen. Mit freundlichen Grüßen Jeannette Arenz Andrea Pawils Abteilungsleiterin Referentin |
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Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie - Stellungnahmeverfahren
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