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Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen

FG StatPflegVers (247), ÄM

Der Paritätische Gesamtverband informiert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das deutsche Charta-Projekt ist vor dem Hintergrund einer internationalen Initiative, die als Budapest Commitments auf dem 10. Kongress der European Association for Palliative Care 2007 vereinbart wurde, entstanden. Mit dem Ziel, das Thema verstärkt in die Öffentlichkeit zu tragen und die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen zu verbessern, sollten fünf Bereiche fokussiert und in ihrer Entwicklung gefördert werden. 18 europäische Länder nahmen diesen Gedanken auf. In Deutschland übernahmen die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) und die Bundesärztekammer (BÄK) 2008 die Trägerschaft für den nationalen Prozess.

Nach der Auftaktveranstaltung im September 2008 fand im Januar 2009 die erste konstituierende Sitzung statt. Der sogenannte „Runde Tisch“, an dem Vertreterinnen und Vertreter von etwa 50 Organisationen und Verbände aus dem gesundheits- und sozialpolitischem Bereich vertreten waren, leitete und koordinierte die Arbeit an der Charta. In seinen bisher sechs Sitzungen  wurden die Ergebnisse und das weitere Vorgehen diskutiert. In den Charta-Prozess waren in fünf Arbeitsgruppen zeitweise 150 Experten – davon drei von der BAGFW (DCV, DW, AWO) – eingebunden. Inhaltlich beschäftigten sich die Arbeitsgruppen mit folgenden Themen:

1. Gesellschaftspolitische Herausforderungen – Ethik, Recht und öffentliche Kommunikation
2. Bedürfnisse der Betroffenen – Anforderungen an die Versorgungsstrukturen
3. Anforderungen an die Aus-, Weiter- und Fortbildung
4. Entwicklungsperspektiven und Forschung sowie
5. Aus Erfahrung lernen – die internationale Dimension

Die Vertreter der BAGFW waren in den ersten drei Arbeitsgruppen beteiligt. ............

Aus den oben genannten Arbeitsgruppen entwickelten sich fünf Leitsätze mit Erläuterungen, die am 17.08.2010 am „Runden Tisch“ konsentiert wurden. Im Fokus der Charta stehen dabei die Bedürfnisse der Betroffenen und eine Selbstverpflichtung der Unterzeichner. Die Charta soll am 08.09.2010 in Berlin präsentiert werden.

Nach einem zweijährigen Prozess liegt nun eine abgestimmte Fassung der fünf Leitsätze sowie Erläuterungen dazu in einem Umfang von ca. 20 Seiten vor (s. Anlagen). Zu den Erläuterungen der Leitsätze gab es in dem Prozess Vorbehalte bezüglich des Vorgehens der Charta-Verantwortlichen sowie den zeitlichen Vorgaben (diese lagen erst Mitte Juni 2010 vor). Die BAGFW hat mit Schreiben vom 01.07.2010 (siehe Anlage) für eine Überarbeitung des Zeitplans sowie einer Verschiebung der Charta-Präsentation auf einen späteren Zeitpunkt plädiert. In der Sitzung  des „Runden Tisches“ am 17.08.2010 konnte eine Verschiebung "in Anbetracht des erreichten Standes des Charta-Prozesses...“ nicht mehr konsentiert werden. Auf der Sitzung wurde jedoch vereinbart, dass alle an der Charta mitwirkenden Verbände - unabhängig von der Präsentation der Charta am 08.09. - bis zum 31.10.2010 die Möglichkeit haben, die Charta zu unterzeichnen. Vor diesem Hintergrund wird bei der Präsentation der Charta am 08.09. sowohl eine Liste der am Chartaprozess beteiligten Organisationen als auch eine Liste der Erstunterzeichner veröffentlicht werden. Die Erstunterzeichnung ist bis zum 05.09.2010 möglich.

In der letzten Sitzung des „Runden Tisches“ sind nochmals die Leitsätze und die Erläuterungstexte diskutiert und zahlreiche Änderungsvorschläge eingearbeitet worden, so dass jetzt der endgültige Charta-Text vorliegt. Bis auf die Kassenverbände (inkl. MDK), der nicht anwesenden Deutschen Krankenhausgesellschaft und der BAGFW erklärten bei einer Abfrage auf der Sitzung alle Verbände, dass sie die Charta bis zum 08.09. unterschreiben werden.

Die Leitsätze sind fachlich und inhaltlich sehr gut vertretbar. Durch die erfolgten Änderungen an den Leitsätzen und insbesondere den Erläuterungen zu diesen Leitsätzen in der letzten Sitzung ist der Gesamteindruck der Charta jetzt nochmals deutlicher und klarer geworden. Zwar gibt es immer noch einige Doppelungen im Text und einige Passagen, bei denen die Sinnhaftigkeit in einem solchen Papier nicht wirklich deutlich sind, es gibt aus meiner Sicht aber keine fachliche Begründung, warum die Charta nicht unterschrieben werden sollte.
Mit diesem Thema und der Unterzeichnung wird sich der Vorstand in seiner Sitzung am 03.09.2010 beschäftigen.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Pawils
Referentin für Altenhilfe und Pflege
__________________________________
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V.

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

icon Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen. Ergebnis Runder Tisch 17.08.10 (428.82 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

pdf BAGFW. Stellungnahme Charta-Entwurf vom 3.6.10 (58.1 kB)


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