FG stationär
Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche - Mindestlohn vom Bundeskabinett beschlossen
Der Paritätische Gesamtverband bezieht sich auf eine Information vom 16. Juni 2010 (siehe nebenstehend) und übermittelt den abschließenden Sachstand:
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute hat das Bundeskabinett die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche beschlossen. Sie wird am 01.08.2010 in Kraft treten. Ab 01.08.2010 gilt damit für Pflegekräfte, die überwiegend pflegerische Tätigkeiten in der Grundpflege gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 - 3 des SGB XI erbringen (Mobilität, Ernährung, Körperpflege), eine Entgeltuntergrenze von 8,50 €/Stunde im Westen und 7,50 €/Stunde im Osten. Nicht davon erfasst werden Auszubildende, Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer. Die Verordnung ist befristet bis zum 31. Dezember 2014. Eine erste Evaluation soll bereits bis zum Ende des nächsten Jahres im Hinblick auf Ihre Wirkung erfolgen.
Sobald die Verordnung im Bundesanzeiger verkündet worden ist, werden wir Ihnen diese mit weiteren Hinweisen (häufig gestellte Fragen) zur Umsetzung zur Verfügung stellen. Zu den Inhalten kann im übrigen auf unser Rundschreiben vom 15.06.2010 hingewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Hesse Gertrud Tacke Geschäftsführer Referentin für Arbeitsrecht
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