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EU-Sozialpartner treffen Übereinkunft zum Schutz von Arbeitnehmern im Gesundheitswesen

FG stat.ionär

Der Paritätische Gesamtverband verweist auf die Information über eine EU-Sozialpartnerübereinkunft zum Schutz vor Verletzung von Arbeitnehmern im Gesundheitswesen zu Ihrer Unterrichtung :

 

Nach fünfmonatigen Verhandlungen haben Vertreter der Sozialpartner im Bereich der Gesundheitspflege im Rahmen des Europäischen sozialen Dialogs eine EU-weite Übereinkunft unterzeichnet, um Infektionen infolge von Stich- und Schnittverletzungen durch Nadeln und andere scharfe medizinische Instrumente vorzubeugen.
Mit über einer Million Fällen jährlich handelt es sich bei diesen Verletzungen um eine der häufigsten Gefahren für die Sicherheit am Arbeitsplatz im Gesundheitswesen. Der zuständige EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Vladimír Špidla, wies darauf hin, dass es schlimmstenfalls zu Erkrankungen an HIV oder Hepatitis kommen könne. Dadurch verursachten solche Verletzungen hohe gesellschaftliche Kosten.
Die Übereinkunft formuliert drei Ziele:
o die Schaffung einer Arbeitsumgebung, die den Beschäftigten im Gesundheitswesen maximale Sicherheit bietet und diejenigen schützt, die besonderen Risiken ausgesetzt sind;
o die Prävention von Verletzungen durch scharfe und spitze medizinische Instrumente;
o die Festlegung einer integrierten Herangehensweise zur Bewertung und
o Vermeidung von Risiken sowie zur Schulung und Unterrichtung der Beschäftigten.
Mit der Übereinkunft soll einem der prioritären Ziele der EU-Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007-201 entsprochen werden. Im Herbst wird die EU-Kommission gemäß Artikel 139 des EG-Vertrages dem Rat einen Richtlinienvorschlag zur Umsetzung der Übereinkunft unterbreiten.

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pdf IP/09/1157 - Brüssel, den 17. Juli 2009

 

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