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§ 113 SGB XI - Aktualisierung MuG für die Qualität, die Qualitätssicherung und –darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements ambulant (Stand 09.11.2022)

Der Qualitätsausschuss Pflege hat am 09.11.2022 beschlossen, die MuG ambulant um die Kapitel „3.2.1.2 Elektronische Pflegedokumentation“ und „6 Maßnahmen in Krisensituationen“ zu ergänzen.
Die Beschlüsse wurden an das BMG versandt. Nach Eingang der Nichtbeanstandung der Beschlüsse durch das BMG wird die Geschäftsstelle die Veröffentlichung im Bundesanzeiger und anschließend auf der Webseite des Qualitätsausschusses Pflege veranlassen.

Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger noch im Dezember 2022 und damit das Inkrafttreten der geänderten MuG ambulant zum 01.01.2023 wird angestrebt.

In der hinterlegten PDF-Datei finden sich die vollständigen Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege vom 27. Mai 2011, zuletzt geändert am XX.XX.2022, mit den vom 09.11.2022 vorgenommenen Modifikationen im Änderungsmodus.

 

Nachtrag 02.01.2023

 

Die vom Qualitätsausschuss Pflege in seiner Sitzung am 09.11.2022 beschlossenen Maßstäbe und Grundsätze in der  in der ambulanten Pflege sind am 22.12.2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht worden.

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

Maßstäbe und Grundsätze § 113 SGB XI ambulant und vollstationär - Veröffentlichung im Bundesanzeiger

 

§ 113 SGB XI - Aktualisierung MuG für die Qualität, die Qualitätssicherung und –darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements teilstationär in BAnz veröffentlicht (Stand 10.11.2022)

 

§113 SGB XI - Aktualisierung MuG für die Qualität, die Qualitätssicherung und –darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vollstat. in BAnz veröffentlicht (Stand 01.07.2022)


Downloads für Mitglieder:

pdf 22 1109 MuG ambulant Änd (258 KB)

 

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