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QDV TP gemäß § 115 Abs. 1a SGB XI - Qualitätsausschuss Pflege beschließt Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege (QDV TP) ; gültig ab voraussichtlich 01.01.2022

Qualitätsdarstellungsvereinbarung Tagespflege(QDV TP)

Der Qualitätsausschuss Pflege hat am 13.04.2021 die „Vereinbarung nach § 115 Abs. 1a SGB XI über die Darstellung und Bewertung der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen nach § 114 f. SGB XI - Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege (QDV TP)“ einschließlich deren Anlagen 1-6 beschlossen. Diese wird nun in einem nächsten Schritt dem BMG zur Genehmigung vorgelegt und danach veröffentlicht.
Es ist geplant, dass die Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege zum 01.01.2022 in Kraft tritt. Dies wurde auch so in der Vereinbarung festgehalten. Bisher sind wir davon ausgegangen, dass dies chon im Herbst der Fall sein könnte.
 
Medikamentengabe Tagespflege
Des Weiteren hat der Qualitätsausschuss Pflege im März diesen Jahres eine Arbeitsgruppe zur „Medikamentengabe in der Tagespflege“ eingerichtet, mit der Zielsetzung eine juristische Expertise zu den Problemstellungen in Auftrag zu geben. Über die Ergebnisse werden wir zeitnah berichten.

 

 

Verknüpfte Artikel:

QPR TAPF gem. §114 SGB XI - Qualitätsprüfungs-Richtlinien Tagespflege nach § 114 SGB XI (QPR TAPF) genehmigt - erstmals eigene Qualitätsprüfungs-Richtlinien


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