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MDS/MDK - Regelprüfungen gemäß § 114 Abs. 2a SGB XI und Hygienekonzept Stand 31.03.2021

A) Regelungen des GKV-Spitzenverbandes zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. 2a SGB XI – liegen noch nicht vor

Mit dem EpiLage-Fortgeltungsgesetz hat der Gesetzgeber in einem neuen § 114 Abs. 2a SGB XI geregelt, dass im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021 jede zugelassene Pflegeeinrichtung möglichst einmal zu prüfen ist, wenn die pandemische Lage dies zulässt. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt auf der Grundlage des § 114 Abs. 2a SGB XI im Benehmen mit dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und dem Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. sowie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit das Nähere zur Durchführbarkeit von Prüfungen fest.

Wir rechnen mit einem zeitnahen Veröffentlichung dieser Regelungen. Leider hat uns der Gesetzgeber, wie von uns gefordert, kein Beteiligungsrecht zugestanden.

 

B) Hygienekonzept der MDK-Gemeinschaft für die Begutachtung im Rahmen der COVID-19-Pandemie mit Stand 29.03.2021 überarbeitet.

Für die Begutachtung und die Qualitätsprüfung wurde das Hygienekonzept der MDK-Gemeinschaft für die Begutachtung im Rahmen der COVID-19-Pandemie entwickelt und mit Stand 29.03.2021 überarbeitet. https://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/GKV/Stellungnahmen_Gesetzesvorhaben/Hygienekonzept_MDK-Gemeinschaft_210329_.pdf

Im Downloadbereich findet sich das überarbeitete Konzept und einen Textabgleich mit der Erstfassung vom 10.09.2020. Der Textabgleich ist ohne Gliederung, Impressum und Fußnoten.

In dem Hygienekonzept finden sich schon eine Vielzahl an Hinweise zur Qualitätsprüfung, diese werden sich vermutlich auch in den unter A) genannten Regelungen wieder finden:

 

3.1.1 Regelprüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen

  • In vollstationären Pflegeeinrichtungen, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner im Rahmen der Reihenimpfung ein vollständiges Impfangebot gegen SARS-CoV-2 erhalten haben (letzte Dosis plus 14 Tage), finden unabhängig von regionalen Inzidenzwerten Regelprüfungen statt.
  • Aufgrund der Schutzmaßnahmen von Seiten der Prüfdienste und der Pflegeeinrichtungen können mit deren Einverständnis auch Bewohnerinnen und Bewohner ohne Impfung in die Prüfung einbezogen werden.
  • In Einrichtungen, in denen noch keine Impfungen stattgefunden haben, die aber in einer Region28 mit einer stabilen29 7-Tage-Inzidenz von höchstens 50 Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner vor Prüfbeginn liegen, können Regelprüfungen durchgeführt werden.
  • Grundsätzlich finden keine Regelprüfungen in Einrichtungen mit Ausbruchsgeschehen oder dem Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 statt (innerhalb der letzten 14 Tage mindestens ein bestätigter positiver Befund bei Bewohnerinnen oder Bewohnern bzw. Mitarbeitenden, die in der unmittelbaren Versorgung dieser tätig sind/waren oder mindestens einem begründeten Verdacht (erfolgte Meldung an das Gesundheitsamt) auf eine Infektion mit SARS- CoV-2). Damit wird bei der Durchführung von Regelprüfungen grundsätzlich eine Karenzzeit von 14 Tagen nach Ende des Ausbruchsgeschehens gewährleistet.
  • Informationen über den Stand der durchgeführten Impfungen (letzte Dosis inkl. Zeitpunkt der Impfung) in den stationären Pflegeeinrichtungen und über Ausbruchsgeschehen sind bei den Einrichtungen bzw. zur Validierung soweit möglich bei den zuständigen Behörden zu erfragen.

 

3.1.2 Regelprüfungen in ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten (gilt auch für Qualitätsprüfungen nach § 275b SGB V)

  • Ab dem Zeitpunkt, an dem von obersten Landesgesundheitsbehörden oder den von ihnen bestimmten Stellen bestätigt wurde, dass die Personen mit der höchsten und mit der hohen Priorität ein vollständiges Impfangebot erhalten haben (letzte Dosis plus 14 Tage), werden Regelprüfungen in ambulanten Pflegediensten unabhängig von regionalen Inzidenzwerten durchgeführt.
  • In ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten in Regionen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 50 Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner vor Prüfbeginn können Regelprüfungen durchgeführt werden.
  • Aufgrund der Schutzmaßnahmen von Seiten der Prüfdienste und der Pflegeeinrichtungen können mit deren Einverständnis auch Pflegebedürftige ohne Impfung in die Prüfung einbezogen werden.
  • Grundsätzlich finden keine Regelprüfungen bei ambulanten Pflegediensten/ Betreuungsdiensten/Leistungserbringern mit Ausbruchsgeschehen oder dem Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 statt (innerhalb der letzten 14 Tage keine positiv getesteten Mitarbeitenden oder Pflegebedürftige, die in der Versorgung sind/waren oder mindestens einem begründeten Verdacht (erfolgte Meldung an das Gesundheitsamt) auf eine Infektion mit SARS-CoV-2). Damit wird bei der Durchführung von Regelprüfungen grundsätzlich eine Karenzzeit von 14 Tagen nach Ende des Ausbruchsgeschehens gewährleistet.

 

3.1.3 Regelprüfungen in der Tagespflege (gilt auch für solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen)

  • Ab dem Zeitpunkt, an dem von obersten Landesgesundheitsbehörden oder den von ihnen bestimmten Stellen bestätigt wurde, dass die Personen mit der höchsten und mit der hohen Priorität ein vollständiges Impfangebot erhalten haben (letzte Dosis plus 14 Tage), werden Regelprüfungen in Tagespflegeeinrichtungen unabhängig von regionalen Inzidenzwerten durchgeführt.
  • In Tagespflegeeinrichtungen in Regionen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 50 Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner können Regelprüfungen durchgeführt werden. Aufgrund der Schutzmaßnahmen von Seiten der Prüfdienste und der Pflegeeinrichtungen können mit deren Einverständnis auch Pflegebedürftige ohne Impfung in die Prüfung einbezogen werden.
  • Grundsätzlich finden keine Regelprüfungen in Tagespflegeeinrichtungen mit Ausbruchsgeschehen oder dem Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 statt (innerhalb der letzten 14 Tage keine positiv getesteten Mitarbeitenden oder Tagespflegegäste, die anwesend sind/waren oder mindestens einem begründeten Verdacht (erfolgte Meldung an das Gesundheitsamt) auf eine Infektion mit SARS-CoV-2). Damit wird bei der Durchführung von Regelprüfungen grundsätzlich eine Karenzzeit von 14 Tagen nach Ende des Ausbruchsgeschehens gewährleistet.

3.1.4 Anlassprüfungen

  • Unter Beachtung dieses Hygienekonzeptes der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste auf Bundesebene und der Hygienekonzepte der jeweiligen Medizinischen Dienste bzw. Prüfdienste sind Anlassprüfungen in der ambulanten, vollstationären und teilstationären Pflege jederzeit möglich. Dies gilt bei Bedarf auch für Pflegeeinrichtungen mit einem Ausbruchsgeschehen.

 

Der MDK Berlin-Brandenburg meldet auf seiner Webseite (Stand 14.04.2021):

Pflege-Qualitätsprüfungen: 

"Vor dem Hintergrund des aktuell hohen Infektionsrisikos hatten wir seit November 2020 die Regel-Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen in den Ländern Brandenburg und Berlin vorübergehend eingestellt.

Ende März 2021 nehmen wir zunächst in den stationären Pflegeeinrichtungen die Regelprüfungen schrittweise wieder auf. Frühestens 14 Tage nach dem Angebot der zweiten Impfdosis gegen SARS-CoV-2 für die Bewohnerinnen und Bewohner können Regelprüfungen jeweils stattfinden. Dies gilt unabhängig vom regionalen Pandemiegeschehen.

Zum Schutz der Versicherten können Anlassprüfungen weiter ohne Vorbedingungen stattfinden."

Quelle: https://www.mdk-bb.de/

 

 

Verknüpfte Artikel:

GKV-SV / MDS: Verlautbarung zu Qualitätsprüfungen und Hausbesuchen - Regelungen bis 07.03.2021

Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) – im Bundesanzeiger erschienen und in Kraft getreten (Stand 30.03.2021)

§ 114b SGB XI - FAQ der DAS zur Erprobungsphase der Indikatorenerhebung: Verlängerung Erhebung ohne Veröffentlichung bis 31.12.2021

Downloads für Mitglieder:

pdf Hygienekonzept MDK Gemeinschaft 210329 (965 KB)

pdf Abgleich Hygienekonzept MDK 10 09 2020 mit 29 09 2021 (141 KB)

 

 

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