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Berliner Wohnteilhabegesetz (WtG). Sachstand.

FG stationär, FG ÄM

 

Am 29. 04. 2010 soll das WtG im zuständigen Ausschuss des Parlaments noch einmal beraten werden. Aus der Senatsverwaltung liegt aktuell ein Ergebnisvermerk vor, dem die Bewertung von Kritikpunkten und Änderungswünschen zu entnehmen ist.

Für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen ist dieser Bewertungsansatz zur Kenntnisnahme hinterlegt. Erkennbar ist, dass an zentralen Punkten die Bedenken der Trägerverbände nicht aufgenommen wurde. Hier ist es empfehlenswert, auch die jeweiligen Begründungen aufmerksam zu registrieren. Dass zum Beispiel stationäre Einrichtungen sich darauf einstellen sollen, eine Bereitstellung von Begleitpersonen grundsätzlich zu garantieren, um die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Bewohnerinnen und Bewohner zu ermöglichen, ist Fakt. Angesichts der Realisierung eines derartigen Vorhabens ist aus der Begründung herzuleiten, dass eine "Begleitung "nicht durch Fachkräfte sicher gestellt werden" muss. Dass dies "auch Schüler" übernehmen könnten und vor allem festgestellt wird, "hier ist Phantasie gefragt" mutet abenteuerlich an. Immerhin lässt sich aber aus durchaus zum Teil kritisch zu beurteilenden Ausführungen entnehmen, dass die jeweils verpflichtend beschriebenen Anforderungsprofile in der Praxis zu relativieren sind, da es sich zum Teil um Anforderungen handelt, die "als kostenneutral" angesehen werden sollten.

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pdf SenIAS. Bewertung von Kritikpunkten und Änderungswünschen. 22. 03. 2010 (74.69 kB)


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