FG stationär
Der Paritätische Gesamtverband informiert:
bezug nehmend auf unsere Mail vom 25.01.2010 möchten wir über den aktuellen Sachstand zur Arbeitgsruppe Gemeinsame Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI - Teilstationär berichten. Die Arbeitsgruppe hat sich am 02.02.2010 konstituiert. Sowohl die Leistungserbringer als auch die Leistungsträger haben eigene Entwürfe für die MuG nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pfleg vorgelegt. In der konstituierenden Sitzung wurden die Entwürfe zu einer Synopse zusammengefasst. Ferner wurden folgende Festlegungen zum weiteren Vorgehen abgesprochen: Nicht geeinte Texte aus den MuG nach § 113 SGB XI in der ambulanten und in der vollstationären Pflege, die der Schiedsstelle Qualitätssicherung Pflege nach § 113b SGB XI zur Entscheidung eingereicht wurden, sollen in den Beratungen zurückgestellt werden bis die Schiedsstelle darüber entschieden hat oder ein Konsens zwischen den Vertragspartnern gefunden wurde. Es wird abschließend geprüft werden müssen, ob die zu vereinbarenden Inhalte der MuG auch auf die Nachtpflege übertragen werden können. Die Niederschrift der 1. Sitzung ist nebenstehender Download beigefügt. Die Verhandlungen werden am 08.03.2010 fortgeführt. Anregungen und Kritikpunkte nehmen wir sehr gerne entgegen. Mit freundlichen Grüßen Andrea Pawils
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verknüpfte Artikel: Pflegetransparenzvereinbarung Tagespflege. Neuer Sachstand.
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Protokoll über die 1. Sitzung der AG § 113 SGBXI teilstationär am 02. 02. 2010 (1.99 MB)
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Gemeinsame Maßstäbe und Grundsätze § 113 SGB XI - Teilstationär
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