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§§ 113 ff. SGB XI. Plenum der Verhandlungspartner am 24. 02. 2011

FG stationär

Der Paritätische Gesamtverband informiert über das Plenum der Verhandlungspartner am 24. 02. 2011. Über den allgemeinen Diskussionsstand können sich die Paritätischen Mitgliedsorganisationen (Download nebenstehend abrufbar)somit  informieren. Im Wesentlichen geht es um die weiteren Beratungen zu Kriterien und Ausfüllanleitungen, da trotz des vorläufigen Scheiterns der Verhandlungen die Arbeit in den Arbeitsgruppen fortgesetzt wurde.

Zum Informationsbedarf in Bezug auf die Entwicklungen "§ 113 SGB XI teilstationäre Pflege" hat der Gesamtverband eine ausführlichere ergänzende Information gefertigt und einen Verhandlungsstand (Download ebenfalls abrufbar nebenstehend hinterlegt) zur Verfügung gestellt.

Die Paritätischen Mitgliedsorganisationen sind aufgefordert, ggf. ihre Anregungen und Kritikpunkte zu diesem Verhandlungsstand zu übermitteln, da auch der Gesamtverband an Anregungen und Anmerkungen zum Verhandlungsstand interessiert ist, wie dem Schreiben zu entnehmen ist:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezug nehmend auf unsere bisherigen Mails möchten wir über den aktuellen Sachstand zur Arbeitsgruppe Gemeinsame Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI - Teilstationär berichten.

Das Plenum der Vertragspartner nach § 113 SGB XI hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2010 vereinbart, die Beratungen trotz des laufenden Schiedsstellenverfahrens auf Ebene der „Arbeitsgruppe § 113 SGB XI Teilstationäre Pflege" fortzuführen. Die „Arbeitsgruppe § 113 SGB XI Teilstationäre Pflege" hat seitdem in fünf Sitzungen beraten.

Die letzte Sitzung fand am 01.02.2011 statt. Den aktuellen Stand der Verhandlungen finden Sie in der Anlage.

Es besteht grundsätzlicher Konsens, dass sich die Überarbeitungen in den Arbeitsgruppen zunächst auf die Tagespflege konzentrieren. In einem zweiten Schritt wird geprüft, ob die vereinbarten Inhalte der Maßstäbe und Grundsätze auf die Nachtpflege übertragen werden können.

Unter den Vertragsparteien besteht Einvernehmen, dass zum Bereich „Unterkunft und Verpflegung" die Ergebnisse der Schiedsstellenverhandlungen vom 25. August 2010 übernommen werden sollen. In diesem Zusammenhang prüft der VDAB, ob er die Aufnahme des Bereiches „Unterkunft und Verpflegung" als Regelungsgegenstand der Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI für die teilstationäre Pflege mittragen kann.

Grundsätzlich besteht unter den Vertragspartnern noch Dissens, in welcher Reihenfolge die Leistungsbereiche „Pflege" und „soziale Betreuung" in den Maßstäben und Grundsätzen der teilstationären Pflege aufgeführt werden sollen. Die Leistungserbringer sprechen sich dafür aus, den Bereich „Soziale Betreuung" voranzustellen, da die Tagesstrukturierung Hauptaufgabe der Tagespflegen ist. Die Leistungsträger sprechen sich dafür aus, den Bereich „Pflege" voranzustellen.

Das Plenum der Verhandlungspartner nach §§ 113 ff SGB XI wurde über den Verhandlungsstand unterrichtet. Eine Abstimmung zu den Inhalten hat noch nicht statt gefunden.

Als weiterer Termin zur Beratung der Arbeitsgruppen wurde der 11. März 2011 festgelegt. Anregungen und Anmerkungen zu Verhandlungsstand nehmen wir sehr gerne entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Pawils
Referentin für Altenhilfe und Pflege

 


verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

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Downloads für Mitglieder:

pdf Plenum der Verhandlungspartner nach §§ 113 ff SGB XI am 24.02.2011 (20 kB)


pdf Protokoll über die 6. Sitzung der AG § 113 SGB XI teilstationär am 11.01.2011 (669.03 kB)

 


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