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GKV Spitzenverband zur Veröffentlichung von MDK-Prüfergebnissen in der Kurzzeitpflege

Die BAGFW hatte in einem Schreiben an den GKV Spitzenverband darauf hingewiesen, dass es an einer Rechtsgrundlage fehlt, Prüfergebnisse aus dem Leistungsfeld Kurzzeitpflege öffentlich zu machen. Der Paritätische Gesamtverband übermittelt zur entsprechenden Problemanzeige die aktuelle Antwort des GKV SV, die kaum Zufriedenheit angesichts des  Umgangs mit dem eher heiklen Thema auslöst. Bemerkenswert allerdings die Konzilianz, mit der darauf eingegangen wird, dass Kurzzeitpflege eben auch in "eingestreuten Plätzen" bei der vollstationären Versorgung möglich ist, und sich aus der unterschiedlichen Arbeitsorganisation auch unterschiedliche Bewertungsansätze ergeben.- Denn für Berlin lehnen die Leistungsträger nach wie vor generell eingestreute Kurzzeitpflege ab!
Der Schriftwechsel ist nebenstehend abrufbar hinterlegt.

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Downloads:

pdf  SV Kurzzeitpflege. Antwort des GKV an die BAGFW vom 21.12.2010 (87.29 kB) pdf
pdf  SV Kurzzeitpflege. Schreiben des BAGFW an den GKV vom 30.11.2010 (54.81 kB)

 

Downloads für Mitglieder:


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