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Paritätisches Konzept zur Sicherung des Existenzminimums junger Menschen

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Der Paritätische Gesamtverband:


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Sicherung des Existenzminimums und die Neugestaltung des Regelsatzes insbesondere für Kinder stellen nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar dieses Jahres aktuell große Herausforderungen für die Sozial- und Familienpolitik dar.

Der Paritätische hat in den letzten Monaten nach vielen Gesprächen mit Praktikern aus der Verwaltung und der sozialen Arbeit ein umfassendes Konzept zur Sicherung des Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen entwickelt, das wir Ihnen hiermit vorstellen möchten. Im Unterschied zur gegebenen Systematik im SGB II und SGB XII unterscheidet es zwischen vier Leistungskomponenten:

Regelleistungen für Kinder und Jugendliche: Der Regelsatz soll nur noch typische Ausgaben für den täglichen Bedarf wie Ernährung, Kleidung und ähnliches abdecken. Die Ableitung der Regelleistungen für Kinder aus dem Verbrauchsverhalten des untersten Einkommensfünftels wird allerdings den spezifischen Bedarfen offensichtlich nicht gerecht. Die Wahl einer geeigneten Referenzgruppe sowie die Überprüfung anhand eines "Warenkorbes" sind daher unverzichtbar.

Einmalige Leistungen: Die Pauschalierung von Leistungen für notwendige größere Anschaffungen hat sich in vielen Fällen nicht bewährt. Heute werden bereits über eine Million Darlehensanträge verwaltet, weil das Ansparen aus Kleinstbeträgen nicht möglich ist. Der Paritätische fordert deshalb, große Haushaltsgeräte, Kinderfahrräder und Kosten der Einschulung sowie von eintägigen Klassenfahrten als einmalige Leistungen zu gewähren.

Leistungen für regelmäßig wiederkehrende, aber atypische Bedarfe: Gerade Kinder und Jugendliche brauchen häufig solche Hilfen, die jedoch nicht pauschalierbar sind. Die Beispiele reichen von notwendigen Arzneimitteln bis zu Besuchskosten bei getrennt lebenden Eltern. Unser Konzept sieht vor, diese Bedarfe künftig nach dem Vorbild des § 28 SGB XII zu übernehmen.

Leistungen zur Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen: Die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von derlei Leistungen sind regional ganz unterschiedlich ausgeprägt. Häufig bestehen bereits Angebote wie Familien- und Sozialpässe. Es gilt daher, die regionalen Gegebenheiten systematisch zu berücksichtigen und die notwendige Flexibilität zur Deckung der individuellen Bedarfe vor Ort zu gewährleisten. Keinesfalls darf es Anreize geben, die kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche weiter abzubauen. In der anstehenden Regelsatzreform müssen Wege gefunden werden, den Sachverstand und die Kompetenzen der kommunalen Ebene einzubeziehen. Naheliegend ist daher die rechtliche Garantie von Leistungen zur außerschulischen Bildung und Erziehung im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Dort wäre ebenfalls zu regeln, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien kostenfreien Zugang zu diesen Maßnahmen der Jugendhilfe haben. Neben Kindern im Hartz IV-Bezug beträfe dies ebenso Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, BaFöG sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Unsere detaillierten Vorschläge können Sie dem beigefügten Konzept entnehmen.

Es wird bereits jetzt von zwanzig namhaften Bundesverbänden unterstützt. Sollten auch Sie das Konzept unterstützen wollen, wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Joachim Rock (Tel. 030 24636303; email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)


Näheres auch unter www.kinder-verdienen-mehr.de


Mit freundlichen Grüßen
(Dr. Ulrich Schneider) (Dr. Joachim Rock)
Hauptgeschäftsführer Leiter Soziale Sicherung

 

 

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Downloads:

pdf P GV. Broschüre - Kinder verdienen mehr - Konzept ... (725.13 kB)

 

pdf P GV - Pressestatement, 17. 08. 2010 - Kinder verdienen mehr ... (148.43 kB)

 

pdf P GV - Zahlen, Fakten - Kinder verdienen mehr ... (481.42 kB)

Downloads für Mitglieder:



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