Unterstützung junger Menschen: Leistungen und Anspruchsgrundlagen der Rechtskreise SGB II (Jobcenter), SGB VIII (Jugendamt) und SGB XII (Sozialamt/Eingliederungshilfe)“: www.brj-berlin.de/rechtskreisuebergreifende-fortbildung/ Am Übergang ins Erwachsenenleben entsteht viel Unterstützungsbedarf für junge Menschen. Je nach Bedarf und Zielsetzung kommen die Angebote und Leistungen unterschiedlicher Sozialleistungssysteme und Rechtskreise in Frage. Die Fortbildung beschäftigt sich mit den Rechtskreisen SGB II, SGB VIII und SGB XII. Anhand von Fallbeispielen soll verdeutlicht werden, welche Bedarfe die jeweiligen Rechtskreise decken - und welche nicht.
Konkrete Fragen sind zum Beispiel: Wann werden Wohnkosten übernommen und Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt? Welche Voraussetzungen brauche ich für eine berufliche Integration? Wann habe ich einen Anspruch auf Jugendberufshilfe? Welche Leistungen gibt es bei psychischer Erkrankung? Welche Pflichten, Rechte und Konsequenzen ergeben sich in den jeweiligen Rechtskreisen?
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