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Information der OFD Karlsruhe: Bundesweiter Fehler in der ELStAM-Datenbank

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir geben folgende Information an Sie weiter, die von der OfD Karlsruhe veröffentlicht wurde (http://www.ofd-karlsruhe.de - Menüpunkt „Aktuelles“).

Dort heißt es:
„Aufgrund eines Fehlers in der ELStAM-Datenbank wurde für einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Steuerklasse automatisch von Steuerklasse 3 auf Steuerklasse 4 geändert und deren Arbeitgebern Anfang September elektronisch mitgeteilt.

Die Finanzämter können die betroffenen Fälle nicht selbständig erkennen und aufgreifen, sondern sind auf die Hinweise der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen. Deshalb müssen zur Fehlerberichtigung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die feststellen, dass bei der Lohnabrechnung die falsche Steuerklasse zugrunde gelegt wurde, die Korrektur bei ihrem Finanzamt formlos beantragen.

Zu Beginn des auf die Antragsstellung folgenden Monats erhalten die Arbeitgeber die dann wieder zutreffende Steuerklasse elektronisch mitgeteilt.

Um bis zu diesem Zeitpunkt den richtigen Lohnsteuerabzug zu gewährleisten und einen finanziellen Nachteil für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vermeiden, erhalten diese zusätzlich von ihrem Wohnsitzfinanzamt eine Papierbescheinigung mit der zutreffenden Steuerklasse zur Abgabe beim Arbeitgeber. Diese Bescheinigung tritt für den Arbeitgeber vorübergehend an die Stelle der elektronischen ELStAM. Die auf der Bescheinigung eingetragene Steuerklasse ist für den Lohnsteuerabzug maßgebend.

Die Finanzverwaltung bedauert den aufgetretenen Fehler außerordentlich. Wir hoffen, dass der Fehler für alle Beteiligten zu keinem gewichtigen Mehraufwand führt und bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.“
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Bereits im August war es zu einem ähnlichen Fehler gekommen. Dabei erhielten verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit bisher Steuerklasse 3 fälschlicherweise Steuerklasse 1 und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2015.
Auch dieser Fehler konnte nur durch die oben dargestellte Kontaktaufnahme des betroffen Arbeitnehmers selbst zu seinem Wohnortfinanzamt korrigiert werden.

Für die programmtechnische ELStAM – Verarbeitung in fidelis.Personal / fidelis.Personal.Classic hat dies keine Auswirkungen. Beachten Sie diese Informationen nur, wenn Rückfragen zu einem unerwarteten Wechsel der Steuerklasse seitens Ihrer Arbeitnehmer kommen und informieren Sie diese im Einzelfall entsprechend.

Mit freundlichen Grüßen

Service Center. Vielen Dank.

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