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Bundesteilhabegesetz: Paritätischer fordert verlässliche Finanzierung und Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Der Paritätische Wohlfahrtsverband appelliert an die Bundesregierung, an dem im Koalitionsvertrag formulierten Vorhaben eines Bundesteilhabegesetzes festzuhalten und bei dem Plan zu bleiben, zügig nachhaltige Verbesserungen für Menschen mit Behinderung auf den Weg zu bringen. Dafür müsse zwingend auch eine verlässliche Finanzierung durch zusätzliche Mittel sichergestellt werden, mahnt der Verband anlässlich der morgigen Haushaltsberatungen im Bundeskabinett.

„Es geht um eine grundlegende Neuausrichtung der Behindertenhilfe: Raus aus der Fürsorge, hin zu echter Teilhabe auf Augenhöhe. Bundesarbeitsministerin Nahles hat bereits umfangreiche Vorarbeiten geleistet und die Behindertenverbände auf vorbildliche Weise einbezogen. Wir stehen jetzt kurz vor einer echten Weichenstellung in der Behindertenhilfe. Diese Chance darf das Bundeskabinett nicht verstreichen lassen“, mahnt Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes.

Der Verband reagiert mit dem Appell auf Äußerungen aus dem Finanzministerium, die Entlastung der Kommunen, die laut Koalitionsvertrag durch ein Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung organisiert werden sollte, könne nunmehr anderweitig sichergestellt werden. Der Paritätische sieht die Gefahr, dass damit das gesamte für die Behindertenhilfe so wichtige Projekt auf der Kippe stehen könnte.

Rosenbrock appelliert daher an die Bundesregierung: „Sollte die Entlastung der Kommunen nun tatsächlich auf andere Weise erfolgen, fordern wir die Bundesregierung auf, die Finanzierung des Bundesteilhabegesetzes dennoch sicherzustellen. Behinderte sind nicht nur ein Anhängsel kommunaler Entlastungsprogramme und Teilhabe ist nicht zum Nulltarif zu haben.“

In einem mit seinen Mitgliedsorganisationen erarbeiteten Eckpunktepapier formuliert der Paritätische Gesamtverband 14 Anforderungen an ein zu schaffendes Bundesteilhabegesetz. Gefordert wird u.a. die Einführung eines einkommens- und vermögensunabhängigen Bundesteilhabegeldes, der gleichberechtigte Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung sowie flächendeckende kostenlose Beratungsangebote. Unter dem Dach des Paritätischen Gesamtverbandes sind über 70 Bundesorganisationen von behinderten und chronisch kranken Menschen zusammengeschlossen.

PM 17.03.2015: Der Paritätischer Gesamtverband

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