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Verbände fordern Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung

Der Gesamtverband informiert:

Verbände fordern Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung

Der Paritätische Wohlfahrtsverband, der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband bestärken in einem gemeinsamen Appell die Bundesregierung in ihrer Absicht, zügig ein Bundesteilhabegesetz auf den Weg zu bringen. Im Vorfeld der vorletzten Sitzung der Arbeitsgruppe zum Bundesteilhabegesetz im Bundesarbeitsministerium, in der es am kommenden Donnerstag um Finanzfragen gehen wird, warnen die Verbände allerdings davor, dass dringend notwendige Reformen finanziellen Vorbehalten zum Opfer fallen könnten. Wenn am Ende nur eine finanzielle Entlastung der Kommunen rauskäme, aber Verbesserungen für Menschen mit Behinderung weiter aufgeschoben würden, wäre dies den Betroffenen nicht zu vermitteln. In einem eigenen Eckpunktepapier werden Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz formuliert

„Bund und Länder werkeln seit 2007 an einer Reform der Eingliederungshilfe und haben die Betroffenen seitdem immer wieder vertröstet. Die Bundesregierung hat mit der Ankündigung eines Bundesteilhabegesetzes im Koalitionsvertrag große Erwartungen geweckt und muss jetzt liefern“, so Achim Meyer auf der Heyde, Mitglied des Vorstands und Sprecher der Überregionalen Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Gesamtverbandes.

Maßstab und Ziel müsse die „echte und volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung sein, ob in Schule und Ausbildung, Arbeitsleben oder Freizeit“.

In einem mit seinen Mitgliedsorganisationen aus der Behindertenhilfe erarbeiteten Eckpunktepapier formuliert der Paritätische Gesamtverband 14 Anforderungen an ein zu schaffendes Bundesteilhabegesetz. Gefordert wird u.a. die Einführung eines einkommens- und vermögensunabhängigen Bundesteilhabegeldes, der gleichberechtigte Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung sowie flächendeckende kostenlose Beratungsangebote.

Allein die Kosten für die Einführung eines Bundesteilhabegeldes werden vom Paritätischen auf rund 5 Milliarden Euro geschätzt.

Hans-Werner Lange, Vizepräsident des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, unterstreicht Bedeutung und Charakter des Teilhabegeldes, das eben keine Sozialhilfeleistung sei und daher auch

einkommens- und vermögensunabhängig gewährt werden müsse: „Es geht hier nicht um Fürsorge, sondern um einen Nachteilsausgleich gegenüber Menschen ohne Behinderung. Wir reden hier nicht von Luxusprämien, sondern davon, der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung und letztlich der Vision einer inklusiven Gesellschaft ein Stückchen näher zu kommen.“

Norbert Müller-Fehling, Geschäftsführer des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, betont: „Behinderte Menschen und ihre Angehörigen erwarten, dass mit der Reform die moderne Behindertengesetzgebung und die UN-Behindertenrechtskonvention auch bei den Menschen ankommt, die für ihre Teilhabe auf Eingliederungshilfeleistungen und auf Einrichtungen und Dienste angewiesen sind. Sie erwarten ein Gesetz, das Wahlmöglichkeiten eröffnet und ihnen den Zugang zu Leistungen ermöglicht, die allen Bürgern zur Verfügung stehen. Das gilt für das Wohnen und die Alltagesgestaltung ebenso wie für das Arbeitsleben. Behinderte Menschen sollen bestmöglich dabei unterstützt werden, ihren Platz in der Arbeitswelt zu finden, sei es in einer Werkstatt oder mit Unterstützung in Betrieben und Dienststellen des ersten Arbeitsmarktes.“

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

  pdf  150310_Eckpunkte_BTHG

pdf  150310_Statement

pdf _Bundesteilhabegesetz_MADH

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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