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Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings aus Sicht des Sponsors

Informationen des Paritätischen Gesamtverbandes:

Das BMF hat mit Schreiben vom 25.07.2014 ein neues Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Sponsorings aus Sicht des Sponsors herausgegeben.

Nach den bislang geltenden Grundsätzen ist regelmäßig nicht von einer Leistung des Zuwendungsempfängers an den Sponsor auszugehen, wenn der Empfänger der Zuwendung auf Plakaten, in Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungs-katalogen, auf seiner Internetseite oder in anderer Weise auf die Unterstützung durch den Sponsor lediglich hinweist. Dieser Hinweis kann unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung oder Verlinkung zu dessen Internetseiten, erfolgen.


Mit dem aktuellen BMF-Schreiben wird ergänzt, dass ein Leistungsaustausch-verhältnis auch dann vorliegt, wenn dem Sponsor das ausdrückliche Recht eingeräumt wird, die Sponsoringsmaßnahme im Rahmen eigener Werbung zu vermarkten.

Damit wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass im Abschnitt 1.1 Abs. 23 nach Satz 2 um die Sätze 3 und 4 ergänzt: "Dies gilt auch, wenn der Sponsor auf seine Unterstützung in gleicher Art und Weise lediglich hinweist. Dagagen ist von einer Leistung des Zuwendungsempfängers an den Sponsor auszugehen, wenn dem Sponsor das ausdrückliche Recht eingeräumt wird, die Sponsoringsmaßnahme im Rahmen eigener Werbung zu vermarkten."

Das Schreiben wirkt für alle entsprechenden Sachverhalte ab dem 1. Januar 2013.

Das Schreiben des BMF steht nebenstehend für Paritätische Mitglieds-organisationen zum Download zur Verfügung.

verknüpfte Artikel:

 Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings aus der Sicht des Leistungsempfängers

 

Downloads:

 

 

Downloads für Mitglieder:

  pdf  214-07-25-Schreiben BMF

pdf  Rundschreiben GV_ Schreiben BMF

 

 

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