Informationen des Paritätischen Gesamtverbandes: Das BMF hat mit Schreiben vom 25.07.2014 ein neues Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Sponsorings aus Sicht des Sponsors herausgegeben. Nach den bislang geltenden Grundsätzen ist regelmäßig nicht von einer Leistung des Zuwendungsempfängers an den Sponsor auszugehen, wenn der Empfänger der Zuwendung auf Plakaten, in Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungs-katalogen, auf seiner Internetseite oder in anderer Weise auf die Unterstützung durch den Sponsor lediglich hinweist. Dieser Hinweis kann unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung oder Verlinkung zu dessen Internetseiten, erfolgen.
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verknüpfte Artikel: Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings aus der Sicht des Leistungsempfängers
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