Der Paritätische Gesamtverband informiert: Sehr geehrte Damen und Herren, am 13. November 2012 hat das Bundesministerium für Finanzen ein Schreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder zum Thema Sponsoring veröffentlicht. Inhalt des Schreibens ist die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Sponsorings aus der Sicht des Leistungsempfängers. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird nunmehr beinhalten, dass allein die Nennung des Sponsors keinen Leistungsaustausch mehr darstellt. Dazu kann das Emblem oder Logo abgebildet werden oder der Name des Sponsors genannt werden. Zu beachten ist jedoch, dass eine besondere Hervorhebung oder Verlinkung zu dessen Homepage nicht erfolgen darf beziehungsweise als Leistungsaustausch angesehen wird. Dadurch würde das Sponsoring zu einer umsatzsteuerpflichtigen Leistung. Das Schreiben wirkt für alle entsprechenden Sachverhalte ab dem 01. Januar 2013. Mit freundlichen Grüßen Werner Hesse Erika Koglin Geschäftsführer Referentin für Organisationsre |
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