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Soziale Mindestsicherung - PM des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg

 

Pressemitteilung

Nr. 341 vom 16. November 2012

Höchste Quote der Empfänger sozialer Mindestsicherung in 2010 im Land Berlin, Rückgang im Land Brandenburg

Die vor Kurzem erschienene Gemeinschaftsveröffentlichung „Soziale Mindestsicherung in Deutschland 2010“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder liefert vergleichbare Daten zur Inanspruchnahme von Leistungen sozialer Mindestsicherung in Deutschland und den Bundesländern.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

-    Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

-    Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII

-    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

-    Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und

-    Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, erhielt zum Jahresende 2010 jede fünfte Einwohnerin bzw. jeder fünfte Einwohner Berlins Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Im Ländervergleich ist das mit 19,2 Prozent die höchste Bezugsquote. Das Land Brandenburg liegt mit einer Bezugsquote von 12,0 Prozent auf Rang 6, kann aber seit der erstmaligen Berechnung in 2006 mit 2,6 Prozentpunkten den zweitstärksten Rückgang der Bezugsquote nach Mecklenburg-Vorpommern (3,4 Prozentpunkte) verzeichnen.

Die Empfängerzahlen der einzelnen Leistungen der sozialen Mindestsicherung waren im

Ländervergleich sehr unterschiedlich. So lag die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem SGB II („Hartz IV“) zum Jahresende 2010 in den ostdeutschen Ländern und den Stadtstaaten deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 10,0 Prozent. Berlin verzeichnet mit 20,9 Prozent den höchsten Anteil an der Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren.

Kaum Unterschiede zwischen den neuen Ländern und dem früheren Bundesgebiet gab es hingegen bei der Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die Bezugsquoten von „Hilfe zum Lebensunterhalt“ lagen in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) mit 1,3 Empfängerinnen und Empfängern je 1 000 Einwohner knapp über denen im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) mit 1,2 Empfängerinnen und Empfängern je 1 000 Einwohner. Auch die Bezugsquote der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ ist mit 1,1 Prozent in den neuen Ländern und 1,2 Prozent im früheren Bundesgebiet nahezu identisch.

Die Publikation steht im gemeinsamen Datenangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum kostenlosen Download zur Verfügung:

http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/soziale_mindestsicherung_2010.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

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Presse und Öffentlichkeitsarbeit

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