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E-Bilanz - aktuelle Entwicklungen für steuerbegünstigte Körperschaften

Der Paritätische Gesamtverbandes informiert nachfolgend zur E-Bilanz:

Steuerbegünstigte Körperschaften sind ab dem Jahresabschluss 2015 verpflichtet, die Regelungen zur E-Bilanz anzuwenden.

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 19. Dezember 2013 nunmehr bundeseinheitliche Regelungen erlassen in welcher Weise die E-Bilanz für steuerbegünstigte Körperschaften Anwendung findet.

Körperschaften die vollumfänglich von der Körperschaftssteuer befreit sind, brauchen die Regelungen zur E-Bilanz nicht beachten. Das gilt auch für Körperschaften, die zwar einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb besitzen, dieser aber die Freigrenze von € 35.000,00

(brutto) der Einnahmen nicht überschreitet.

Körperschaften, die einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb besitzen, der die Einnahmegrenze von € 35.000,00 (Brutto) übersteigt, sind zur Abgabe einer E-Bilanz verpflichtet, wenn die Körperschaft insgesamt eine Bilanz aufstellt. Es ist in diesem Fall nur ein Datensatz für den steuerpflichtigen Teilbereich der Körperschaft zu übermitteln.

Eine Übermittlung des gesamten Jahresabschlusses ist optional. Technisch bleibt es dabei, dass die Übermittlung der Daten über entsprechende elektronische Module vorzunehmen ist. Hier sind zwei Umsetzungsvarianten

möglich:

   In der "Gesamtbilanzlösung" übermittelt die steuerbegünstigte

   Körperschaft für den steuerpflichtigen Teil eine Bilanz und eine

   dazugehörige Gewinn- und Verlustrechnung bzw. nur die Gewinn- und

   Verlustrechnung. Die Übersendung des gesamten Abschlusses ist technisch

   möglich, aber nicht verpflichtend.

   Wird der Überschuss eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen

   Geschäftsbetriebes in einer außerbilanziellen Nebenrechnung ermittelt,

   so kann in der zweiten Variante auch dieses Ergebnis komprimiert in

   einer Zahl in Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung gemeldet werden.

   Optional kann die Ermittlungsgrundlage in einer Erläuterungsposition

   elektronisch übersandt werden.

Der Paritätische Gesamtverband hat mit der BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einem Workshop die aktuelle Entwicklung eingehend erörtert und in einem umfangreichen und detaillierten Informationsschreiben (s. Download) festgehalten.

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