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Rentenversicherung - Referentenentwurf eines Lebensleistungsverbesserungsgesetzes

Die Bundesregierung hat am 16. Januar 2014 den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung veröffentlicht. Wesentliche Inhalte des Entwurfs sind die bessere Bewertung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder, die Einführung der Möglichkeit des abschlagsfreien Renteneintritts für besonders langjährig Versicherte, Leistungsverbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten und eine stärkere Berücksichtigung der demografischen Entwicklung bei der Festlegung des Reha-Budgets. Die Regelungen sollen zum 1. Juli 2014 in Kraft treten. Die mit den Änderungen verbundenen Mehrausgaben betragen im Jahr 2014 etwa 4,4 Milliarden Euro und in den Folgejahren jeweils über 9 Milliarden Euro. Die Finanzierung soll in dieser Legislaturperiode überwiegend aus Beiträgen und aus den Rücklagen der Rentenversicherungsträger erfolgen, obwohl die Leistungsverbesserungen zum größten Teil gesamtgesellschaftliche Aufgaben betreffen.

Ergänzend steht die Stellungnahme des PARITÄTISCHEN vom 17.01.2014 als Download zur Verfügung.


Pressemitteilung des Paritätischen vom 16.01.2014:

Paritätischer zu Rentenreform: Richtige Pläne – falsch finanziert!

Auf in der Sache positive Resonanz stoßen die Rentenpläne des Bundesarbeitsministeriums beim Paritätischen Wohlfahrtsverband. Zugleich kritisiert der Verband jedoch die Pläne zur Rentenfinanzierung und fordert eine deutlich stärkere Finanzierung aus Steuermitteln.

„Die Pläne sind gut, ihre Finanzierung jedoch unsozial. Die Finanzierung der Verbesserungen bei der Mütterrente über Beitragsmittel ist die denkbar ungerechteste Form der Finanzierung. Während Niedrigverdiener die volle Zeche zahlen müssen, kommen Spitzenverdiener oder Menschen, die von ihren Kapitaleinkünften leben, völlig ungeschoren davon“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Der Geburtsfehler dieser Koalition, Steuererhöhungen rigoros auszuschließen, schlägt hier mit all seinen Ungerechtigkeiten zum ersten Mal durch. Die Bundesregierung muss ihr Tabu der Steuererhöhungen schnellstmöglich fallen lassen, um die bewährten Prinzipien unserer Rentenversicherung nicht ernsthaft zu beschädigen und zu einer sozial gerechten Finanzierung sozialstaatlicher Aufgaben zurückzukehren.“

Der Verband begrüßt insbesondere die geplante Reform der Erwerbsminderungsrente und die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten, wobei er sich für die volle Gleichstellung aller Mütter ausspricht. „Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Alle Mütter verdienen die volle Anerkennung ihrer Erziehungszeiten“, so Schneider. Der vorliegende Entwurf sehe für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, zwar eine Verbesserung jedoch keine Gleichstellung mit den Müttern jüngerer Kinder vor. Hier sei im Sinne der Gleichbehandlung noch einmal nachzubessern.

Mit freundlichen Grüßen

Gwendolyn Stilling
Pressesprecherin
Der Paritätische Gesamtverband

 

 

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

pdf  Referentenentwurf RV-LeistungsverbesserungsG

  pdf  140117-Paritaet-Referentenentwurf_Rente

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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