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Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz)/ Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 01.02.2013 das Ehrenamtsgesetz verabschiedet, welchem der Bundesrat am 01.03.2013 zugestimmt hat. Das Gesetz ist nunmehr im Bundesgesetzblatt 2012 Teil 1 Nr. 15 vom 28.03.2013 veröffentlicht worden.

Mit dem Gesetz ist die Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro auf 2.400 Euro angehoben worden, die sog. Ehrenamtspauschale von 500 Euro auf 720 Euro. Bei der Ehrenamtspauschale ist zu beachten, dass diese an Mitglieder des Vorstandes nur gezahlt werden darf, wenn die Satzung hierzu eine ausdrückliche Regelung enthält. Ansonsten wird am dem 01.01.2015 gemäß § 27 Abs. 3 BGB grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Vorstand ehrenamtlich tätig ist und hierfür auch keine Vergütung erhält.

Alle weiteren Einzelheiten und die jeweiligen Termine des Inkrafttretens der einzelnen Vorschriften sind der hier beigefügten Übersicht zu entnehmen.

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Downloads:

  pdf  BGBl_2013_15_Ehrenamtsstaerkungsgesetz

pdf  Ehrenamtsstärkungsgesetz

 

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