AK 67, Ber.trä, Koord.st.
Der Deutsche Verein teilt mit:
Der Deutsche Verein reagiert auf den aus der Praxis vermittelten Eindruck, wonach verbreitet noch Unsicherheiten bestehen, die 2005 zu Beratung und Unterstützung sowie Aktivierung und Leistungsabsprache im SGB XII neu geordneten Bestimmungen angemessen umzusetzen. Die Arbeitshilfe zielt im Schwerpunkt auf die Beratung und Unterstützung von Personen, denen außerhalb von Einrichtungen (monetäre) Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII zu erbringen sind. Die Grundlagen der Beratung (§ 11 Abs. 2 SGB XII) sowie der Unterstützung und Aktivierung (§ 11 Abs. 3 SGB XII) wurden strukturiert. Die anschließenden Kapitel haben die Beratung und Unterstützung bei Wahrnehmung durch andere Stellen sowie die Leistungsabsprache und den Förderplan nach § 12 SGB XII zum Gegenstand. Abschließend wird aufgezeigt, wie die Aufgabenstellung bei den örtlichen Trägern der Sozialhilfe sozialräumlich vernetzt wahrgenommen werden kann und sich dafür Sorge tragen lässt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem mit dem gesetzlichen Auftrag verbundenen Anforderungsprofil auch entsprechen können.
Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Anregungen in Ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen gezeichnet
Wilhelm Schmidt Michael Löher Präsident Vorstand
Die Arbeitshilfe ist als Download nebenstehend abrufbar hinterlegt. Der Schwerpunkt der Aussagen wird auf die Beratung und Unterstützung von Personen gelegt, die nicht parallel Leistungen nach dem VI oder VIII Kapitel erhalten. Mit der Erwähnung der "Stärkung der Selbsthilfe" (Seite 6/7) wird verdeutlicht, dass Beratung auch darauf abzielt, Menschen zum Erhalt von Sozialleistungen zu befähigen. Interessant auch die Aussagen zur "Vorbereitung von Kontakten und Begleitung" (Seite 10), dass zu den unterstützenden Leistungen auch die Begleitung zu den sozialen Diensten gehören kann. Angebote der Freien Wohlfahrtspflege werden auf den Seiten 12/13 abgehandelt.
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Arbeitshilfe zur Wahrnehmung der Aufgaben nach §§ 11, 12 SGB XII ... 10. 03. 2010 (115.25 kB)
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