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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales möchte die beruflichen Teilhabemöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit dem umfangreichen Programm "Initiative Inklusion" verbessern. Dies ist eine der wesentlichen Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Dafür werden aus dem Ausgleichsfonds 100 Millionen Euro bereitgestellt werden. Die "Initiative Inklusion" umfasst vier Förderschwerpunkte:
1) Berufsorientierung für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler
2) Stärkung der betrieblichen Berufsausbildung
3) Schaffung von Arbeitsplätzen für ältere Arbeitnehmer
4) Verbesserung der Inklusionskompetenz bei den Kammern
Die Richtlinie zur Umsetzung des Programms wurde am 30. September 2011 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie bezieht sich auf die Förderschwerpunkte Berufsorientierung für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, Stärkung der betrieblichen Berufsausbildung und die Schaffung von Arbeitsplätzen für ältere Arbeitnehmer. In ihr sind konkrete Schlüsselzuweisungen für die Länder, Beträge für die Förderung und Vorgaben für den Verwendungsnachweis enthalten. Die Mittel des Programms dürfen andere Förderungen der Länder und Träger der Arbeitsförderung und Grundsicherung nicht ersetzen.
Die konkrete Ausgestaltung der Berufsorientierung und der Stärkung der betrieblichen Ausbildung soll im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Land und der zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die ersten Zuweisungen an die Länder sollen bereits im Oktober dieses Jahres für die Berufsorientierung erfolgen.
Die Richtlinie ist als Anlage (Download) beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen Claudia Zinke Ref. f. Gesundheitshilfe - chron. Erkrankungen, Behindertenhilfe, Psychiatrie
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