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Der Paritätische Gesamtverband informiert über aktualisierte Obergrenzen bei der DHW-Förderung. Für die Paritätischen Organisationen ergibt sich daraus kein Nachteil; der Verzicht auf eine betragliche Selbstbeschränkung (wie bislang beim Paritätischen) kann, bezogen auf die einzelne Fördermaßnahmen eher begünstigend wirken: Sehr geehrte Damen und Herren, Vor diesem Hintergrund wird nach Zustimmung durch die GfK die bislang geltende Förderobergrenze für Antragstellungen Paritätischer Mitgliedsorganisationen von 250.000 € aufgehoben und diese für ein Zweckvorhaben analog zu den gültigen Richtlinien auf bis zu 300.000 € für eine Zweckmaßnahme bei Investitionsvorhaben angepasst. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Hagelskamp gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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verknüpfte Artikel: Stiftung DHW. Gremienbeschlüsse vom 18. und 19. 11. 2010
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Änderung der Förderobergrenze für Antragstellungen bei der Stiftung Deutsches Hilfswerk - DHW
- Kategorie: Soziale Organisationen & Institutionen
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