Der Paritätische Gesamtverband bezieht sich auf seine bereits zum Thema geleistete Informationsarbeit und teilt weiterführend mit: Sehr geehrte Damen und Herren, Wir übersenden Ihnen die Stellungnahme der BAGFW zum Beschäftigungschancengesetz und der Anhörung im Bundestag in dieser Woche. Mit dem Beschäftigungschancengesetz soll auch zum Ende dieses Jahres die dreijährige Förderung von Umschulungen in die Alten- und Krankenpflegeberufe durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) auslaufen. Ab 2011 wird die BA dann lediglich zwei Drittel der Umschulungskosten übernehmen. Ein weiteres Drittel wird voraussichtlich auf die Träger der Ausbildung verlagert. Dies war bereits in den Jahren 2006 - 2008 der Fall, was zu einem drastischen Rückgang der Umschulungsmaßnahmen insbesondere in der Altenpflegeausbildung geführt hat. Aus diesem Grunde hatte die damalige große Koalition mit dem "Konjunkturpaket II" die volle dreijährige Kostenübernahme durch die BA wiederbelebt, jedoch nur für die Jahre 2009 und 2010. Da BAGFW hat sich - genauso wie der Bundesrat für eine Entfristung der Regelung - ausgesprochen. Nach unserer bisherigen Kenntnis hat das Gesetz den Bundestag allerdings nicht in unserem Sinne passiert. http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_07/2010_239/03.html Wir werden Sie weiter informieren. Mit freundlichen Grüßen Andrea Pawils Referentin für Altenhilfe und Pflege __________________________________ Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. |
verknüpfte Artikel: Entwurf eines Beschäftigungschancengesetzes
Downloads: pdf PM des Deutschen Bundestages zum Beschäftigungschancengesetz (24.28 kB) pdf Stellungnahme der BAGFW zum Beschäftigungschancengesetz (76.89 kB)
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Beschäftigungschancengesetz (hier: Förderung 3. Jahr) und Stellungnahme der BAGFW
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