Als Download ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Umsetzung des Präventionsgesetzeshinterlegt. Darin werden die Ausgaben der verschiedenen Versicherungsträger - gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, soziale Pflegeversicherung - für Prävention und Gesundheitsförderung seit 2014 abgefragt. Krankenkassen müssen seit 2016 pro gesetzlich Versicherten sieben Euro ausgeben, um gesundheitliche Prävention in den Lebenswelten, d.h. Kindertagesstätten, Schulen, Stadtteilen oder Betrieben, zu fördern. 2015 lag der Betrag bei 3,17 Euro. Weitere Fragen zielen auf die Aufgaben und Ziele der gesetzlich verankerten Präventionsstrategie ab, die seit 2016 von der neu eingerichteten Nationalen Präventionskonferenz umgesetzt wird. Die Umsetzung der sehr allgemein gehaltenen Rahmenempfehlungen, die sowohl für die Bundes- als auch für die Länderebene formuliert wurden, werden dabei ebenso kritisch hinterfragt, wie die neuen Aufgaben und Ausgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Der Antwort ist eine Übersicht zu entnehmen, aus der hervorgeht, in welchen Bundesländern (insgesamt acht) sich die Partner der Landesrahmenvereinbarungen auf die Einrichtung von Steuerungsgruppen, Konferenzen oder vergleichbaren Gremien verständigt haben. Berlin wird nicht aufgeführt.
Nachrichtlich: Die 14. Berliner Landesgesundheitskonferenz wird die Umsetzung des Präventionsgesetzes in Berlin thematisieren: 14. Landesgesundheitskonferenz Berlin "Präventionsgesetz im Fokus: Gemeinsam für ein gesundes Berlin!" Donnerstag, den 7. Dezember 2017 Tagungswerk Jerusalemkirche Weitere Informationen sind angekündigt.
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Verknüpfte Artikel: PrävG - BVPG-Statuskonferenz: Gesundheitsförderung und Prävention in der stationären Pflege PrävG - vdek-Ideenwettbewerb "Heimvorteil" - Tagungsdokumentation sowie Unterlagen zum Wettbewerb PrävG - Leitfaden zu Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI
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