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HPG - Stellungnahmeverfahren zum Entwurf einer Rahmenvereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V (Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase)

 

Der GKV-Spitzenverband hat ein Stellungnahmeverfahren zum derzeitigen Entwurfsstand einer Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über die Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase eingeleitet.

Hintergrund: Nach § 132g Abs. 3 SGB V haben der GKV-Spitzenverband sowie die Vereinigungen der Träger von vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 43 SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XII auf Bundesebene eine Vereinbarung über die Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase zu schließen.

Der Entwurf enthält zu einigen Regelungsinhalten dissente Positionen. Die wesentlichen Knackpunkte sind damit geblieben und es ist nicht davon auszugehen, dass die Ergebnisse des Stellungnahmeverfahrens hieran wenig ändern werden (nicht nur hinsichtlich der Finanzierung). Im Anschluss an das Stellungnahme und Auswertungsverfahrens werden erneut Verhandlungen aufgenommen bzw. ggf. eine Schiedsperson hinzugezogen werden.

 

 

Verknüpfte Artikel:

HPG - Entwicklung und Stand der Verhandlungen zum Entwurf einer Rahmenvereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V (gesundheitliche Versorgungsplanung zum Lebensende) (4/2017)

HPG - Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG)  (5/2015)

KPG-Abschlussbericht zum Pilotprojekt „Gesundheitliche Versorgungsplanung am Lebensende in stationären Pflegeeinrichtungen“ (4/2017)

 

Downloads:

 

Downloads für Mitglieder:

pdf 2017 05 16 Stellungnahmeverfahren (1.53 MB)

 

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