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PSG III - Stellungnahmen des Paritätischen / BAGFW zum Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III)

11.07.2016: Die Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz) wurde als Download ergänzt. Der Deutsche Verein befürwortet das Ziel, die Kommunen stärker in die Strukturen der Pflege verantwortlich einzubinden. Dies gelingt aus seiner Sicht jedoch nur bedingt.

 

Die Stellungnahmen des Paritätischen und der BAGFW zum Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) sind nebenstehend als Download hinterlegt.

Der am 26.04.2016 durch das Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Referentenentwurf folgt dem "Ersten" und "Zweiten" Pflegestärkungsgesetz. Mit dem PSG III wird die Stärkung der kommunalen Ebene angestrebt sowie die Implementierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs in andere Rechtsbereiche vollzogen (vgl. u.a. nebenstehend verlinkte Artikel).

Der Paritätische begrüßt das Anliegen, den Handlungsspielraum der kommunalen Akteure zu erweitern und damit eine flächendeckend effektivere pflegerische Versorgung zu ermöglichen. Teilweise sind die Regelungen noch nicht konsequent genug. Die weitgehende Übertragung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in das SGB XII ist für die Hilfe zur Pflege folgerichtig, bleibt aber hinter den SGB XI-Reglungen noch zurück. Zudem sollen die Leistungen zur Hilfe zur Pflege im ambulanten Bereich für den Regelfall gedeckelt werden, was abgelehnt wird. Der Entwurf sieht auch Änderungen in der Pflege-Buchführungsverordnung vor.

Kritisiert wird die im Zuge der Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs geplante Vorrangstellung der Leistungen der Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege vor den Leistungen der Eingliederungshilfe. Pflegeleistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe sind in ihrer Zielsetzung wesensverschieden und dürfen daher nicht in einem Konkurrenzverhältnis zueinander stehen. Die Vorrangstellung wird demnach abgelehnt. (vgl. u.a. ALSOPFLEG zum BTHG / Stellungnahme auf der Grundlage des Verbandsratsbeschlusses zum BTHG).

 

 

Verknüpfte Artikel:

PSG III - Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze (PSG III)

PSG III - Synopse und wesentliche Änderungen des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III)

BTHG - Bundesteilhabegesetz u.a. Pressemeldung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 04.05.2016, Brief an Ministerin Nahles und Vergleich Arbeits-/Referentenentwurf

Downloads:

pdf Anlage 1 2016 05 20 Stellungnahme BAGFW PSG III (382 KB)

pdf 2016 05 20 PSG III Stellungnahme Paritätischer fin (66 KB)

pdf DV-17-16 (359 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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