Mitgliedsorganisationen steht ein Schreiben der Senatssozialverwaltung zur „Anzeige der Investitionskosten für Selbstzahler“ nachrichtlich zur Verfügung, das auf die Mitteilungspflicht nach § 82 Abs. 4 SGB XI hinweist. Dem Schreiben ist die Anlage „Formular zur Mitteilung gemäß § 82 Abs. 4 Satz 2 SGB XI“ beigefügt.
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