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PSG IIb - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters

Aktualisierung 27.06.2016: Ergänzt wurde die Stellungnahme der BAGFW zum „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters“ zum Änderungsantrag 2 der Fraktion der CDU/CSU und SPD zum SGB XI. Der Änderungsantrag 2 betrifft das SGB XI und soll offene Fragen bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (PSG II) lösen. Der Änderungsantrag sieht u.a. Punkte zur Ambulante Intensivpflege (GKV-Richtlinie zur Feststellung des Zeitanteils), Aussetzung Strafzahlung der Pflegekasse bei verspäteter Bescheidung des Neueinstufungsantrages nach § 18 Abs. 3b SGB XI oder zur Kurzzeitpflege (keine Berechnung des EEEA).

 

Das BMG hat zur Anhörung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters und zu den  Änderungsanträgen zum SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) und SGB XI (soziale Pflegeversicherung / PSG II) aufgerufen.

Transplantationsregister: Mit dem Gesetz sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines bundesweiten Transplantationsregisters geschaffen werden. In dem Register sollen die transplantationsmedizinischen Daten zukünftig zusammengeführt werden. Die Transplantationsregisterstelle ist eine zentrale Datenstelle, die die übermittelten Daten erhebt, speichert und überprüft, Datensätze erstellt und übermittelt. Zudem soll eine unabhängige Vertrauensstelle geschaffen werden, die die personenbezogenen Daten anonymisiert, bevor diese an die Transplantationsregisterstelle weitergegeben werden. Dem Transplantationsregister und der Vertrauensstelle sollen ein Fachbeirat zur Seite gestellt werden. Beide unterliegen dann der Kontrolle des Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Ziel des Gesetzes ist es, wesentliche Erkenntnisse gewinnen zu können, mit denen die transplantationsmedizinische Versorgung weiterentwickelt und verbessert sowie die Transparenz in der Organspende und Transplantation erhöht werden sollen. Hierzu zählen u. A. die Weiterentwicklung der Regeln zur Aufnahme in die Warteliste, die Organ- und Spendercharakterisierung, die Bewertung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen, die Weiterentwicklung der Regeln der Organvermittlung sowie Regeln der Überwachung von Organspende und Transplantation.

Weitere Informationen u.a. unter:

SGB XI / PSG II Änderungen: Mit dem Gesetzentwurf sollen zugleich weitere Änderungen im SGB XI vorab eines PSG III erfolgen, die gewissermaßen als Korrektur des PSG II zeitnah notwendig erscheinen. Dies sind u.a. Klarstellung zur Aussetzung von Zahlungen bei Fristüberschreitung in der Begutachtung, Ermittlung des Zeitanteils für Leistungen nach dem SGB V, Überleitung der Pflegesätze für Kurzzeitpflege:

  • Klarstellung, dass sich die Vorgabe zur Vereinbarung von einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen ausschließlich auf die vollstationäre Dauerpflege konzentriert. Davon unbeschadet können sich die Vereinbarungspartner nach § 85 bei eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen an der Vereinbarung der vollstationären Dauerpflege orientieren.
  • Im Bereich der solitären Kurzzeitpflege erfolgt die Überleitung, ähnlich der Tagespflege, anhand von Äquivalenzziffern - unter Vorbehalt  von vorher bereits gestaffelten Pflegesätzen. Für Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit einem nicht nach Pflegegraden differenzierten Pflegesatz bleibt dieser aber unverändert (vgl. zurückliegende und aktuelle Verhandlungsstände der AG gem. § 75 SGB XI in Berlin sowie Sitzung der Fachgruppe).

Die Frist für die Erstellung einer Stellungnahme ist erneut sehr knapp bemessen. Anmerkungen, Hinweise und Bewertungen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf sowie zu den Änderungsanträgen bitte bis zum 26.05.16. Die öffentliche Anhörung soll am 01.06.2016 im Gesundheitsausschuss erfolgen.

 

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Downloads für Mitglieder:

pdf 2016-05-30 Transplantationsregister (95 KB)

pdf 18 14 0172 3 Transplantationsregister Artikel 3 Inkrafttreten RS (273 KB)

pdf 18 14 0172 2 Transplantationsregister Artikel 2a bis 2c PSG II und RSAV RS (309 KB)

pdf 18 14 0172 1 Transplantationsregister Artikel 2 SGB V (283 KB)

pdf 16 0500 Entwurf Transplatationsregistergesetz 1808209 (455 KB)

 

 

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