Am 17.12.2015 ist das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - kurz: KHSG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Zum 01.01.2016 ist das Gesetz in Kraft getreten (vgl. nebenstehenden Download zum Gesetzestext). Ziel des Gesetzes ist es, die Qualität der Krankenhausversorgung zu stärken und die Finanzierungsmöglichkeiten der Krankenhäuser zu verbessern. Qualität wird somit als zentrales Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt. Bei der Krankenhausvergütung wird künftig auch an Qualitätsaspekte angeknüpft. Zudem werden Qualitätszuschläge und Qualitätsabschläge für Leistungen eingeführt. Ein Pflegestellen-Förderprogramm soll die Patientenversorgung unmittelbar verbessern. Für die Jahre 2016 bis 2018 werden rund 600 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Ab 2019 werden dauerhaft bis zu 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen. Das bisherige Förderprogramm zur Krankenhaushygiene soll ebenfalls weiter ausgebaut werden. Dadurch sollen mehr Hygienefachkräfte eingestellt und ausgebildet werden können. Zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen wird ein Strukturfonds eingerichtet. Dazu sollen einmalig Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden. Mit diesen Mitteln werden Vorhaben der Länder gefördert, wenn diese sich mit einem gleich hohen Betrag beteiligen. Neben den Schwerpunkten des Krankenhausstrukturgesetzes (s. oben) sind für die Arbeitsfelder Altenhilfe und Pflege u.a. relevant:
(vgl. u.a. nebenstehend verlinkten Artikel).
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