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Berliner Krankenpflegehilfegesetz (BlnKPHG) - Senatsbeschluss zu einjährigen Krankenpflegehilfe-Ausbildung

Der Senat von Berlin hat den Entwurf für ein „Gesetz über den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers im Land Berlin (Berliner Krankenpflegehilfegesetz – BlnKPHG)“ beschlossen. Der Entwurf wird in das Abgeordnetenhaus zur weiteren Befassung eingebracht

Mit dem Berliner Krankenpflegehilfegesetz wird die rechtliche Grundlage für eine anerkannte einjährige Krankenpflegehilfe-Ausbildung in Berlin geschaffen. Gemäß § 17 des Berliner Krankenpflegehilfegesetzes wird die Senatsgesundheitsverwaltung ermächtigt, durch Rechtsverordnung (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung) die Mindestanforderungen an die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers im Land Berlin zu regeln.

 

 

Pressemitteilung vom 20.10.2015, 13:05 Uhr

Senat beschließt Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Krankenpflegehilfe in Berlin

Aus der Sitzung des Senats am 20. Oktober 2015:

Der Anteil der Menschen über 80 Jahre wächst rasant. In Berlin wird sich laut Prognose die Gruppe der Hochaltrigen bis zum Jahr 2030 von derzeit 140.000 auf 270.000 Menschen nahezu verdoppeln. So wird auch der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften in der Pflege aufgrund der schnell älter werdenden Bevölkerung weiter ansteigen. All dies stellt den Gesundheitssektor und insbesondere den Bereich der Pflege vor neue Herausforderungen. Mit der Sicherung einer qualitativ hochwertigen Pflege ist eine Versorgung auch unterhalb des Fachkraftniveaus erforderlich.

Daher hat der Senat heute auf Vorlage von Gesundheits- und Sozialsenator Mario Czaja den Gesetzentwurf über den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers im Land Berlin (Berliner Krankenpflegehilfegesetz – BlnKPHG) beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun beim Abgeordnetenhaus eingebracht.

Senator Czaja: „Die Wiedereinführung des Berufs der Krankenpflegehilfe in Berlin ist eine gute und wichtige Entscheidung zur Stärkung der Pflege und zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung. Damit wir auch künftig gut gepflegt werden, brauchen wir mehr gut ausgebildetes Personal in der Pflege. Dazu gehört zwingend die Ausbildung in der Krankenpflegehilfe. Diese Ausbildung sichert die Qualität der Pflege unterhalb des Fachkräfteniveaus und bietet darüber hinaus die Möglichkeit, sich nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zur Fachkraft weiterzubilden.“

Auch der zunehmende Mangel an Pflegekräften hat die Regelung einer Ausbildung unterhalb des Niveaus einer dreijährigen Ausbildung für Krankenpflegefachkräfte erforderlich gemacht. Die Einführung des Krankenpflegehilfeberufs ist darüber hinaus auch aus Kostengründen sinnvoll, da durch den Einsatz der Krankenpflegehilfskräfte eine spürbare Entlastung der Fachkräfte erreicht wird. Bestimmte Tätigkeiten, die nicht eine dreijährige Ausbildung erfordern, können auch von Hilfskräften wahrgenommen werden. Gleichzeitig sichert eine reguläre Ausbildung in der Krankenpflegehilfe in diesem niedrig qualifizierten Bereich die Qualität der Pflege.

Absolventinnen und Absolventen der Krankenpflegehilfe können nach der geltenden Rechtslage mit der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in der Krankenpflegehilfe die Ausbildung in der Alten- bzw. Krankenpflege beginnen. Auch nach den Regelungen des Entwurfs des Pflegeberufsgesetzes wird die Durchlässigkeit im Ausbildungssystem erhalten bleiben.

Verknüpfte Artikel:

Abgeordnetenhaus Berlin: Reform der Pflegeausbildung und Weiterentwicklung der ISV-Akzeptanz

Landesbündnis Altenpflege Berlin: "Modell" einer 1,5-jährigen Pflegeassistenz im Land Berlin

Downloads:

pdf d17-2508_Vorlage BlnKPHG im Abg.Haus Berlin (225 KB)

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