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5. SGB XI-ÄndG: Beschlussempfehlung zum Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) für die 2. und 3. Lesung im Bundestag (Änderung u.a. zur "Zeitvergütung")

Am kommenden Freitag, 17.10.2014, erfolgen zur 61. Sitzung des Deutschen Bundestages unter Tagesordnungspunkt 21 die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz - 5. SGB XI-ÄndG)

Vgl. Tagesordnung: http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/tagesordnung_61/277262

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Am Mittwoch, 15.10.2014 fanden zuvor die abschließenden Beratungen und Beschlüsse u.a. im Gesundheitsausschuss statt. Ausgehend von der nebenstehend hinterlegten Beschlussempfehlung des Gesundheits-ausschusses sind einige wichtige Änderungen beim PSG I zu erwarten.

Danach ist das Gleichzeitigkeitsproblem von Zeit- und LK-Vergütungssystem durch die Änderung des bisherigen logischen „und“ in ein logisches „oder“ korrigiert worden, d.h. die Pflicht zur Vereinbarung von zwei alternativen Vergütungssystemen in der ambulanten Pflege nach § 89 Abs. 3 Satz 1 SGB XI und deren verpflichtende Gegenüberstellung nach § 120 SGB XI entfällt:

Änderungsantrag 26b. § 89 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Die Vergütungen können, je nach Art und Umfang der Pflegeleistung, nach dem dafür erforderlichen Zeitaufwand oder unabhängig vom Zeitaufwand nach dem Leistungsinhalt des jeweiligen Pflegeeinsatzes, nach Komplexleistungen oder in Ausnahmefällen auch nach Einzelleistungen bemessen werden; sonstige Leistungen wie hauswirtschaftliche Versorgung, Behördengänge oder Fahrkosten können auch mit Pauschalen vergütet werden.“

Auszug weiterer Änderungen:

-  Anpassung bzw. Ergänzungen der im Gesetzentwurf geplanten Regelung zur anteiligen Verwendbarkeit der ambulanten Sachleistungsbeträge auch für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) erfolgt: Reduzierung des umwidmungsfähigen Anteils der Sachleistungsbeträge von 50% auf 40%, eine konkretere gesetzliche Vorgabe für die Länder bezüglich einer regelmäßigen Qualitätssicherung und eine Klarstellung

- Gesetzliche Klarstellung der Wirtschaftlichkeit von Tariflöhnen bei Pflegevergütungsverhandlungen einschließlich einer Überprüfungsmöglichkeit der Kostenträger zur tatsächlichen tariflichen Bezahlung der Pflegekräfte in den §§ 84 Abs. 2 und Abs. 7 sowie 89 Abs. 1 SGB XI.

Die Änderungen gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung sind im nebenstehend hinterlegten Download ersichtlich.

Stand 15.10.2014, Dr. Zobel

Nachrichtlich die Information von „heute im bundestag“ Nr. 519 vom 15. Oktober 2014: „Gesundheitsausschuss billigt Pflegereform“

Berlin: (hib/PK) Gegen die Stimmen der Opposition hat der Gesundheitsausschuss das sogenannte erste Pflegestärkungsgesetz mehrheitlich gebilligt. In der Schlussberatung am Mittwoch wurden noch mehrere Änderungsanträge der Regierungsfraktionen von Union und SPD angenommen, so zur ausgeweiteten Förderung von Wohngruppen und für Anreize zur besseren Bezahlung von Pflegekräften. Änderungsanträge der Fraktion Die Linke fanden hingegen keine Mehrheit. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.

Das erste von zwei geplanten Pflegereformgesetzen (18/1798) sieht insgesamt deutliche Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte vor. Zudem greift ab 2015 ein Inflationsausgleich in Höhe von vier Prozent. Um die höheren Ausgaben zu finanzieren, wird der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung Anfang nächsten Jahres um 0,3 Prozentpunkte auf dann 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose) erhöht. Mit dem zweiten Reformgesetz soll der Beitrag nochmals um 0,2 Punkte steigen. Dadurch stehen dann rund sechs Milliarden Euro mehr pro Jahr für die Pflege zur Verfügung.

Zunächst werden ab 2015 mit 2,4 Milliarden Euro jährlich (0,2 Prozentpunkte) die ausgeweiteten Pflegeleistungen finanziert. Davon gehen 1,4 Milliarden Euro in die häusliche und eine Milliarde Euro in die stationäre Pflege. Vorgesehen sind Verbesserungen bei der sogenannten Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wie auch bei der teilstationären Tages- und Nachtpflege.

In der stationären Pflege soll den Angaben zufolge die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von bisher rund 25.000 auf bis zu 45.000 erhöht werden. Demenzkranke sollen dann auch die Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder den Zuschlag für Mitglieder ambulant betreuter Wohngruppen erhalten.

Weitere 1,2 Milliarden Euro (0,1 Prozentpunkt) sind für einen Vorsorgefonds zugunsten der Baby-Boomer-Generation reserviert. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird nach Berechnungen der Bundesregierung die Zahl der Pflegebedürftigen von derzeit rund 2,5 Millionen über etwa 3,5 Millionen im Jahr 2030 auf mehr als vier Millionen im Jahr 2050 ansteigen. Nach 2055 soll die Zahl der Pflegefälle dann wieder sinken.

Noch in dieser Wahlperiode soll mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Künftig soll es statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben, um die Pflegebedürftigkeit genauer zuordnen zu können.

Die Linke verlangt in einem Antrag (18/1953) eine Abkehr vom ,,Teilkostenprinzip" und die Einführung einer ,,solidarischen Gesundheitsversicherung" (Bürgerversicherung), um auch die Pflegekosten langfristig abzusichern. Ein weiterer Antrag der Linksfraktion (18/591) hat das Ziel, die staatlich geförderte, private Pflegezusatzversicherung, den sogenannten Pflege-Bahr, wieder abzuschaffen. Beide Anträge fanden im Ausschuss erwartungsgemäß keine Mehrheit.

Nach Ansicht der Unionsfraktion steht das Reformgesetz für einen „großen Wurf“ in der Pflegeversicherung. Die SPD-Fraktion wertete die Vorlage im Ausschuss als ersten Schritt zu einer großen Reform, die komplettiert werde durch das Pflegezeitgesetz und das Pflegeberufegesetz. Das Gesetz zur Familienpflegezeit, das vom Familienministerium erarbeitet wurde, passierte am Mittwoch das Kabinett. Demnach sollen Arbeitnehmer künftig zehn Tage lang bezahlt pausieren können, um sich um einen plötzlichen Pflegefall in der Familie kümmern zu können.

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kündigten an, das Pflegestärkungsgesetz am Freitag insgesamt abzulehnen, auch wenn einzelne Regelungen aus ihrer Sicht zustimmungsfähig seien.

verknüpfte Artikel:

 5. SGB XI-ÄndG: Stellungnahme des Bundesrats zu geplanter Pflegereform

Pflegereform: Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf 5. SGB XI-ÄndG und Schreiben des Paritätischen an den Gesundheitsausschuss

 

Downloads:

  pdf  1802909 Bundestag GesAusschuss 5XI-Andg

 

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