Am 28.05.2014 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (1. Pflegestärkungsgesetz) beschlossen. Nach der Beratung durch Bundestag und Bundesrat soll das 1. Pflegestärkungsgesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in der Sache können Sie unter www.bmg.bund.de/pm_27_2014/ finden. Der Gesetzentwurf ist nebenstehend als Download hinterlegt. Aus Gesundheitspolitische Informationen: GP_aktuell Nr. 6/14 vom 28.05.2014 Nach Aussage des BMG profitieren rund 2,5 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland ab dem 1. Januar 2015 von den geplanten umfangreichen Leistungsverbesserungen. Die Übersicht über die Leistungsverbesserungen ab 2015 hat das MBG in einer tabellarischen Übersicht zusammengestellt, welche unter www.bmg.bund.de/pflegeleistungen_2015 abzurufen ist. Weiterhin das das BMG die aus seiner Sicht wichtigsten Informationen zum 1. Pflegestärkungsgesetz in Informationsflyer zusammengestellt, welcher unter www.bmg.bund.de/flyer_pflegestaerkungsgesetze heruntergeladen werden kann. Das 1. Pflegestärkungsgesetz ist das erste von zwei Gesetzen, mit denen die Bundesregierung die Pflegeversicherung umfassend stärken will. Grundgedanke der Neuerungen ist es, nach Aussage des BMG die Leistungen der Pflegeversicherung zu verbessern und noch stärker auf die Bedürfnisse und Bedarfe der Menschen auszurichten. Mit einem kurzen Film, welcher auf youtube unter www.youtube.com/watch?v=96Yr-RKoVY4&feature=youtu.be eingestellt ist, versucht das BMG die Zusammenhänge und die geplanten Verbesserungen bildlich darzustellen. Weiterhin findet sich auf youtube unter www.youtube.com/watch?v=dQsBC1t4blE noch ein Interview mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, in welchem er erklärt, warum die Pflege gestärkt werden muss, was sich für Angehörige und Pflegekräfte verbessert und was das den Beitragszahler kostet. Anlässlich der Diskussion des Entwurfs zur ersten Stufe der Pflegereform im Bundeskabinett wurde Herr Dr. Schneider vom Paritätischen Gesamtverband von der ARD interviewt. Der Mitschnitt des Interviews wurde sehr verkürzt, so dass ausschließlich die kritischen Äußerungen zur unzureichenden Dynamisierung der Leistungen mit Verweis auf die aktuelle Studie zur Unterfinanzierung ambulanter Dienste gezeigt werden. Das am 28.5.14 in der Tagesschau gezeigte Interview ist im üblichen Zeitraum abrufbar unter www.tagesschau.de/multimedia/video/video1397362.html. |
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