Der Paritätische Gesamtverband informiert, dass die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff SGB XI (Qualitätssicherungs-Richtlinien Qualitätsprüfung - QS-Ri QP) vom 06.05.2013 auf der Basis von § 53a Satz 1 Nr. 4 SGB XI in Kraft getreten sind. Zum Hintergrund: Insbesondere durch die Umsetzung der PTVen im Jahr 2009 wurde deutlich, dass die MDKen sehr unterschiedlich prüfen und dass es an einer Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste, welche dem allgemeinen Stand im Qualitäts- und Prüfwesen entspricht und wie sie auch von den geprüften Einrichtungen erwartet wird, mangelt. Nicht zuletzt auf Druck der Verbände der Träger von Pflegeeinrichtungen hat der GKV SV danach seit 2010 verschiedene Bemühungen unternommen, Richtlinien zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff SGB XI (Qualitätssicherungs-Richtlinien Qualitätsprüfung - QS-Ri QP) auf der Basis des § 53a Satz 1 Nr. 4 SGB XI zu erlassen. Wesentliche Inhalte der Richtlinie: Die vorliegenden Richtlinien regeln bundeseinheitlich Ablauf und Inhalt der Maßnahmen zur Qualitätssicherung der MDKen.
Die Qualitätssicherungs-Richtlinien Qualitätsprüfung (QS-Ri QP) ist nebenstehend als Download hinterlegt. Für Mitgliedsorganisationen stehen ferner zusammenfassende Informationen des Paritätischen Gesamtverbandes zur Verfügung. |
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