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AG § 75 SGB XI - Antrags- und Umstellungsverfahren § 92c PSG II in Berlin für VOLL, KUPF, TAPF

 

Mit der Verhandlung der AG § 75 SGB XI am Montag, 13.06.2016, wurden zahlreiche (Antrags-)Unterlagen abschließend abgestimmt und die „Gemeinsame Erklärung der Mitglieder der Vereinbarungspartner der AG § 75 SGB XI zur Umsetzung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in der stationären Pflege im Land Berlin zum 01.01.2017“ erarbeitet.

Das Ergebnis und die gemeinsame Erklärung (im Sinne einer Arbeitshilfe) entsprechen dem u.a. zur Fachgruppe vorgestellten und diskutierten Stand (s. ALSOPFLEG: Fachgruppe StatPflegVers: Protokoll der FG-Sitzung vom 07.06.2016 einschließlich Anlagen) und bilden die E-Mail vom 17.6.2016 an die Fachgruppen nachrichtlich im ALSOPFLEG ab)

 

Für alle stationären Leistungsfelder in Berlin sind damit die Umsetzung des PSG II und das Verfahren zur Einführung von Pflegegraden gem. § 92 c SGB XI abgestimmt:

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und deren konkreten Ausgestaltung in der stationären Pflege durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) besteht zwischen den Vereinbarungspartnern Einvernehmen über das nachfolgende Verfahren zur Umstellung der Entgelte von Pflegestufen in Pflegegrade gemäß § 92c Satz 5 SGB XI zum 01.01.2017 auf der Grundlage der ab dann geltenden Personalrichtwerte der jeweiligen Rahmenverträge gemäß § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI. Die Vereinbarungspartner der AG § 75 SGB XI legen mit dem Verfahren nach § 92c SGB XI ausdrücklich den vom Gesetzgeber priorisierten Vereinbarungsweg zur Einführung der Pflegegrade fest.

s.  pdf ! 160613 AG75 Gemeins Erklärung §92c PSGII Berlin (35 KB)

 

Das Antragsverfahren ist je Leistungsbereich leicht unterschiedlich (s. Fachgruppenprotokoll und Gemeinsame Erklärung der AG § 75 SGB XI). Nachfolgend und mit Anlagen finden Sie die entsprechenden Unterlagen für Vollstationäre Pflege (VOLL), Kurzzeitpflege (KUPF) und Tagespflege (TAPF).

 

Vollstationäre Pflege (VOLL):

Nachrichtlich:

 

Kurzzeitpflege (KUPF)

Nachrichtlich:

 

Tagespflege (TAPF)

Nachrichtlich:

 

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