Nachtrag 25.10.2023: Eine finale Version der Handlungsempfehlung liegt nach Aussage der Senatsverwaltung nicht vor. Im Nachgang der ersten Kompetenzfeststellungsverfahren Ende 2023 wird die Handlungsempfehlung evaluiert und ggf. angepasst. Die hinterlegte Entwurfsfassung findet somit vorerst Anwendung.
Im Rahmen einer „Informationsveranstaltung Kompetenz-feststellungsverfahren: Beschleunigte Ausbildung zur Pflegefachassistenz nach §14 PflFAG“ von SenWGPG am 19.01.2023 wurde der im Downloadbereich hinterlegte Entwurf diskutiert. Die Veranstaltung richtete sich explizit an Pflegeschulen, da die Durchführung des Kompetenzfeststellungsverfahrens gemäß § 9 Abs 2 BlnPflFAAPrV bei ebendieser liegt. Aus der Information zur Veranstaltung: „Mit der beschleunigten Ausbildung zur Pflegefachassistenz nach §14 PflFAG, die erstmals zum 01.05.2023 berufserfahrenen Pflegehelferinnen und -helfern sowie Betreuungskräften angeboten werden kann, möchten wir mit Ihnen gemeinsam die Ausbildung zur Pflegefachassistenz voranbringen. Zur Auswahl der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber wird ein Kompetenzfeststellungsverfahren durchgeführt, das nach § 9 Absatz 2 BlnPflFAAPrV in einem ersten Schritt die Beurteilung der Bewerbungsunterlagen durch die Pflegeschule (Arbeitszeugnisse, Motivationsschreiben sowie Qualifizierungs- und Fortbildungsnachweise) und, sofern die Kriterien erfüllt sind, in einem zweiten Schritt die Absolvierung eines Wissenstests beinhaltet.“
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