Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung informiert, dass die im Land Berlin existierende Handreichung über die „Berufspädagogische Zusatzqualifikation von Gesundheits- und (Kinder-)KrankenpflegerInnen sowie AltenpflegerInnen“ für den Bereich der Ausbildung zur Pflegefachkraft unter Beteiligung einer Arbeitsgruppe aktualisiert werden soll. Hierzu wurde die Handreichung an die neuen Anforderungen des PflBG und der PflAPrV angepasst. Diese soll ab dem 01. Januar 2020 Anwendung finden.
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