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Rahmenvereinbarungen nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V zur stationären Hospizversorgung und stationären Kinder- und Jugendhospizversorgung vom 18.11.2024

Nach Abschluss der Unterschriftenverfahren der neuen Rahmenvereinbarung über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung und stationäre Kinder- und Jugendhospizversorgung tritt die Rahmenvereinbarung am 01.01.2025 in Kraft. Für Mitgliedsorganisationen sind als Download hinterlegt:

  • Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung vom 13.03.1998, i. d. F. vom 18.11.2024
  • Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Kinder- und Jugendhospizversorgung vom 31.03.2017, i. d. F. vom 18.11.2024
 

Verknüpfte Artikel:


Downloads für Mitglieder:

pdf Rahmenvereinbarung §39a Abs 1 Satz 4 SGB V stat Kinder und Jugendhospizversorgung 18 11 2024 mU (681 KB)

pdf Rahmenvereinbarung §39a Abs 1 Satz 4 SGB V stat Hospizversorgung Erw 18 11 2024 mU (1.36 MB)

pdf Rahmenvereinbarung §39a Abs 1 Satz 4 SGB V stat Kinder und Jugendhospizversorgung 18 11 2024 (434 KB)

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