Nach Abschluss der Unterschriftenverfahren der neuen Rahmenvereinbarung über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung und stationäre Kinder- und Jugendhospizversorgung tritt die Rahmenvereinbarung am 01.01.2025 in Kraft. Für Mitgliedsorganisationen sind als Download hinterlegt:
|
Verknüpfte Artikel: Downloads für Mitglieder: pdf Rahmenvereinbarung §39a Abs 1 Satz 4 SGB V stat Hospizversorgung Erw 18 11 2024 mU (1.36 MB) |
Rahmenvereinbarungen nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V zur stationären Hospizversorgung und stationären Kinder- und Jugendhospizversorgung vom 18.11.2024
- Kategorie: P8a Verträge und Vereinbarungen Pflege
- Zugriffe: 502