FG stationär
Sehr geehrte Damen und Herren, .... Inhaltlich haben wir uns gegen eine Unterzeichnung der Vereinbarung aus dem Jahre 2003 ausgesprochen, da die mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz angehobenen Entgelte noch immer nicht kostendeckend sind. Weiterhin sind die Anforderungen an die eingesetzten Kräfte überfrachtet und die Ergebnisqualitätsfaktoren neu zu diskutieren. Darüber hinaus fehlen redaktionelle Anpassungen an das Pflege - Weiterentwicklungsgesetz. Für Ihre Anregungen danken wir. Mit freundlichen Grüßen Jeannette Arenz Andrea Pawils
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verknüpfte Artikel: Vereinbarung von Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
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Pari GV. Stell.nahme zur Vereinbarung von Empfehlungen der Berat.besuche § 37 Abs. 3 SGB XI
- Kategorie: P8a Verträge und Vereinbarungen Pflege
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