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Stand der Umsetzung der medizinischen Reha einschließlich § 87a Abs.4 SGB XI

FG StatPflegVers

 

Der Paritätische Gesamtverband teilt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie die Antwort der  Bundesregierung  auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten  Birgit Bender, Fritz Kuhn, Elisabeth  Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  – Drucksache 17/1633 –  Stand und Umsetzung der medizinischen Rehabilitation.

Die Anfrage beinhaltet auch Fragestellungen zum Thema Rehabilitation und Pflege und zur Umsetzung der geriatrischen Rehabilitation sowie zur Umsetzung von § 87a Abs.4 SGB XI. Zu den ersten beiden Themenkomplexen werden  nur „Allgemeinplätze“ angeführt bzw die Neuregelung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes hierzu erläutert. Außerdem wird ausgeführt, dass die Bundesregierung die Soziale Pflegeversicherung nicht zu einem Rehabilitationsträger  machen  will. (Antwort auf die Frage 10)

Konkretere Aussagen finden sich zum Thema Umsetzung von § 87a Abs.4 SGB XI (Frage 8a bis 8e).

8.   a)   In  wie  vielen  Fällen  haben  Pflegeeinrichtungen  gemäß  §  87a  Absatz  4  SGB  XI  bisher  einen  zusätzlichen  Betrag  von  1  536  Euro  erhalten,  da  Heimbewohnerinnen  und  -bewohner  durch  aktivierende  und  rehabilitative  Pflege  in  eine  geringere  Pflegestufe  oder  auf  nicht  erhebliche  Pflegebedürftigkeit zurückgestuft werden konnten? Auf die Fragen 8 a) bis 8e)

b)   In  wie  vielen  Fällen  musste  dieser  zusätzliche  Betrag  gemäß  §  87a  Absatz  4  SGB  XI  von  Pflegeeinrichtungen  bisher  zurückgezahlt  werden,  da die  Betroffenen  binnen  sechs  Monaten  wieder  höher  eingestuft  werden mussten?
c)   In  wie  vielen  Fällen  wurden  die  Betroffenen  nach  Ablauf  der  in  §  87a  Absatz  4  SGB  XI  vorgeschriebenen  Frist  von  sechs  Monaten  wieder  höher eingestuft?
d)   Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Neuregelung?
e)   Welche   weiteren   Möglichkeiten   zur   Setzung   von   Anreizen   für   eine  grundsätzlich  rehabilitativ  ausgerichtete  Pflege  sieht  die  Bundesregierung, und wann und wie will sie sie umsetzen?


Auf die Fragen 8 a) bis 8e)  wird wie folgt geantwortet:

Eine  Fallzahlstatistik  liegt  nicht  vor.  Im  Jahr  2009  haben  ausweislich  der  Finanzstatistik  Pflegeeinrichtungen  in  750  Fällen  einen  zusätzlichen  Betrag  von  1  536  Euro  erhalten.  Rückzahlungen,  die  nicht  separat  erfasst  werden,  sind  dabei  schon in Abzug gebracht worden.  Eine  Bewertung  der  Regelung  ist  auf  der  Grundlage  der  vorliegenden  Erkenntnisse  noch  nicht  möglich.  Die  Möglichkeiten,  weitere  Anreize  zu  setzen,  wird  derzeit geprüft.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Pawils
Referentin für Altenhilfe und Pflege
__________________________________
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V.

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Downloads:

icon Stand und Umsetzung der medizinischen Rehabilitation. Antwort des Dt. Bundestages auf Kleine Anfrage (112.01 kB)

 

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